Glasfaser als neue Erlösquelle für Stadtwerke?
22 Aug. 2010 – 09:23 | No Comment

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Breitbandausbau und Förderung

Submitted by JK on 30 May. 2010 – 12:08One Comment

Seit 2008 wird der in ländlichen Regionen mit Fördermitteln von EU und Bund gefördert, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Das GAK-Programm (Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und Küstenschutz) stellt Kommunen, die zur so genannten ländlichen Kulisse gehören (eine Graphik hierzu findet sich auf den Seiten der Bundeländer und Bezirksregierungen) und mehrheitlich mit weniger als 2 MBit/s versorgt sind, Fördermittel für den zur Verfügung. Je Vorhaben können bis zu 500.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 90% an die Kommunen ausgeschüttet werden. Die Volumina und Förderquoten sind je nach Bundesland unterschiedlich, so werden in NRW und in Hessen 200.000 Euro je Vorhaben gefördert bei 90% Förderquote in NRW und 60% in Hessen. Der Bund stellt jedes Jahr 10,7 Mio. Euro für diese Förderung bereit.

Förderprogramme greifen erst seit Anfang 2010

2008 sind noch so gut wie keine Mittel abgerufen worden, weil die meisten Kommunen noch nicht auf die Durchführung von -Projekten vorbereitet. Im Folgejahr wurden erste Beratungsprojekte für Planungsarbeiten mit Fördermitteln unterstützt. Vielleicht 20% der verfügbaren Fördermittel wurden 2009 abgerufen. Die nicht abgerufenen Fördermittel sollten auf die Folgejahre übertragen werden.

Seit Anfang 2010 kommen zunehmend auch Projekte für den konkreten hinzu. Dabei wird in der Regel die Wirtschaftslücke der gefördert, die zwischen den Investitionen und den Betriebsmitteln über einen Zeitraum von 60 Monaten im Vergleich zu den rechnerischen Einnahmen über diesen Zeitraum möglicherweise verbleibt. Bei der steigenden Anzahl der Projekte stellt sich die Frage, wie weit die vorhandenen Fördermittel denn tatsächlich reichen. Je nach Aufwand beim Ausbau liegt die Deckungslücke der Betreiber für eine Ortschaft mittlerer Größenordnung (zwischen 2.500 und 5.000 Einwohner) bereits bei 200.000 Euro. Selbst bei kleineren Ortschaften ergeben sich oft Werte oberhalb von 50.000 Euro. Dabei haben Kommunen in ländlichen Regionen oft mehr als eine unterversorgte Ortschaft, die ausgebaut werden müssen. 5 unterversorgte Ortschaften sind für ländliche Kommunen durchaus üblich. Kommen fünf derartiger Projekte zur Entscheidung, so wird damit das Jahresbudget eines Bundeslandes schnell erschöpft.

Ein Blick auf das Portal Media.NRW zeigt, wie viele Projekte derzeit nur in NRW bearbeitet werden. Es bleibt die Frage, was mit den anderen Vorhaben geschieht, die bereits vorbereitet werden, für die aber keine Fördermittel mehr bereit stehen. Eine Möglichkeit wäre eine Verschiebung der Maßnahme in die Folgejahre. Aber dies verstopft die Möglichkeiten für andere Kommunen. Eine weitere Frage ist, was eine Kommune tun soll, die fünf unterversorgte Ortsteile hat, aber nur für einen Ortsteil eine Förderung erhält? Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Kommunen im Land, dürfte dieser Fall nicht besonders unwahrscheinlich sein!

Die Haushaltslage vieler Kommunen erlaubt nicht, verbleibende Lücken aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren. Werden die Verwaltungen so gezwungen, sich einen Ortsteil für einen geförderten Ausbau aus zu suchen, so verbleiben unzufriedene Bürger in den weiterhin unterversorgten Ortsteilen. Diese benachteiligten Ortschaften haben nicht nur unzufriedene Bürger sondern auch einen erheblichen Standortnachteil gegenüber den versorgten Ortsteilen. Dies kann den Zuzug von Familien und den Verbleib von Unternehmen gefährden!

Ein Konstruktionsfehler der Förderprogramme liegt in der nur unzureichenden Unterstützung der Schaffung von kommunalem Eigentum an Leerrohren. Die -Förderung ist zwar möglich, aber in vielen Fällen nicht ausreichend, um die Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers zu decken. Da eine Doppelförderung (aus nachvollziehbaren Gründen) ausgeschlossen ist, bleibt einer Kommune in diesem Fall nichts anderes übrig, als einen Förderantrag für die Wirtschaftlichkeitslücke zu stellen. Das verlegte kommt so in das Eigentum des Netzbetreibers. Warum es ausgeschlossen wird, dass die Mittel aus einem (!) Förderantrag nicht anteilig für die Verlegung von Leerrohren und zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke genutzt werden kann, ist allerdings von der Sache her nicht zu verstehen. Leerrohre sollten nach Möglichkeit und im Sinne einer nachhaltigen Förderung nach der Verlegung im Eigentum einer Kommune verbleiben und im Laufe der Zeit so ausgebaut werden, dass ein flächendeckendes Netz bis zu den Hausanschlüssen entsteht (-to-the-Building oder ).

Förderung nach dem Zukunftssicherungsgesetz läuft aus

Auch mit Mitteln aus dem Zukunftssicherungsgesetz (Konjunkturpaket II) kann in vielen Fällen ein finanziert werden. Dabei wurden je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen getroffen, so verzichtet Hessen ganz auf den Einsatz dieser Mittel für den . Im Vergleich zum GAK-Programm ist die Abwicklung unbürokratischer. Eine sowohl für Kommune wie für unsinnige Bedarfsermittlung durch Befragung kann entfallen. Auch erfolgt eine Prüfung der Fördermaßnahme erst rückwirkend. Trotzdem müssen die allgemeinen Regeln für die Gewährung von Beihilfen beachtet werden. Eine öffentliche Ausschreibung ist verpflichtend und auch ein Interessenbekundungsverfahren kann sinnvoll sein. Da die Mittel aus dem Konjunkturpaket aber zeitlich befristet sind, muss noch in diesem Jahr mit der Umsetzung (z.B. im Sinne eines Baubeginns) gestartet werden und bis spätestens Ende 2011 müssen die betroffenen Maßnahmen vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein. Für den Einsatz in -Projekten bedeutet dies bei den teilweise längeren Vorarbeiten, dass interessierte Kommunen vor dem Sommer mit den Projekten begonnen haben müssen.

Förderprogramme alleine reichen nicht

Es wird deutlich, dass Fördermittel alleine nicht ausreichen werden, um Lücken in der -Versorgung zu schließen. Es sind sicher neue Wege erforderlich, um Kommunen, kommunale Unternehmen und in einer Zusammenarbeit einen wirtschaftlichen Ausbau zu ermöglichen. Kommunen können Wegerechte und Erfahrung bei der Bereitstellung von Hausanschlüssen einbringen und sicherstellen, dass bei jeder Tiefbaumaßnahme Standard-Leerrohre mit verlegt werden. Gegebenenfalls können geplante Baumaßnahmen vorgezogen werden oder mit Maßnahmen von Energie-, Wasser- oder Gas-Versorgern koordiniert werden. Auf diesem Wege lassen sich die für den -Ausbau nicht unerheblichen Tiefbau-Kosten erheblich senken. Dies erfolgt zwar um den Preis der Schnelligkeit, da jede Straße im Schnitt nur alle 15 Jahre einmal geöffnet wird. Außerdem erfordert es eine Vorausplanung und Koordination, die sonst nicht anfällt. Aber es hilft auf der anderen Seite, Nachteile durch eine dauerhafte Unterversorgung zu vermeiden.

Auch in Verbindung mit Fördermaßnahmen könnte Eigeninitiative schon heute verstärkt eingebracht werden. Eigenleistungen bei Baumaßnahmen können bereits heute mit bis zu 10 Euro pro Stunde aus Fördermitteln unterstützt werden. Sammelt die Bürgerschaft allerdings Gelder, um diese der Kommune zur Verfügung zu stellen, so sinkt das Fördervolumen um genau diesen Betrag. Dies ist juristisch sicher richtig und begründbar, in der Sache bleibt es unverständlich!

Eigeninitiative und neue

Es gibt immer wieder Ambitionen engagierter Unternehmer zum Aufbau von regionalen Netzbetreibern, die auf eigenes unternehmerisches Risiko den vorantreiben wollen. Selbst Banken finden sich, die ein solches Unterfangen mit einer Finanzierung unterstützen würden, wenn entsprechende Bürgschaften nachgewiesen werden können. Hieran können solche Vorhaben scheitern. Es wäre sicher kein Fehler, wenn es ähnlich wie für Banken auch für neugegründete , die neben ihren ureigenen unternehmerischen Interessen die -Versorgung im Sinne des Gemeinwohls verbessern wollen, Bürgschaften für die ersten Jahre erhalten.

Dass der in Eigenregie durch Kommunen und Bürger funktionieren kann, belegen Projekte in den Städten Coburg, Gelsenkirchen und Schwerte. Aber auch kleine Kommunen wie die Gemeinde Oerel in Niedersachsen sind ein Beweis, dass in Eigenregie auch dort ein realisiert werden kann, wo große keine wirtschaftliche Basis sehen. Allerdings benötigen auch diese Projekte eine sachkundige Koordination.

Mit solchen Maßnahmen könnten die Förder-Programme mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sein und nicht nur den stimulieren, sondern Initiativen von Kommunen und Bürgern stärken und entwickeln. Dies wäre in jedem Fall hilfreich, da der erst dann abgeschlossen sein wird, wenn alle Haushalte mit einem -Anschluss versorgt sind. Dies wird sich zwar über einen Zeitraum von 15 Jahren hinziehen, braucht aber Initiative und Koordination. Dabei ist die Beseitigung der weißen Flecken nur ein erster Schritt …

von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack (TelecomDe.com, weitere Informationen zum Autor)

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