LTE – Glücksfall für Politik und Netzbetreiber – Pech für die Kommunen?
18 Jul. 2010 – 12:45 | 2 Comments

Die LTE-Technologie wurde mit vielen Vorschuss-Lorbeeren behandelt und die Versteigerung der Mobilfunklizenzen im Mai 2010 hat die Öffentlichkeitswirksamkeit weiter gesteigert. Es scheint unstrittig, dass die verwendete Modulation eine höhere Frequenz-Effizienz ermöglicht als dies bei den …

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BREKO kritisiert BNetzA-Grundsatzentscheidung für die DTAG

Submitted by JdC on 28 Apr. 2009 – 19:09No Comment

breko_logoDer Bundesverband für Breitbandkommunikation () kritisiert die Entscheidung der (BNetzA) von letzter Woche zur Entlassung der Deutschen AG aus der Regulierung für Transitleistungen. Der stimmt der BNetzA grundsätzlich zu, nur dort zu regulieren, wo es die Rahmenbedingungen erfordern. Dies ist in dem Markt für Transitleistungen unverändert der Fall. „Die getroffene Entscheidung der BNetzA gefährdet das bestehende Wettbewerbsniveau“, so Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des .

Der befürchtet, dass durch einen Wegfall der Regulierung im Transitbereich ein falsches Zeichen gesetzt wird und die Deutsche AG diesen Spielraum für eine strategische Preissetzung nutzen wird, die zu einer Gefährdung des Wettbewerbs führt. Die im organisierten Unternehmen widersprechen der Auffassung der BNetzA, dass bereits auf allen Transitstrecken von Telekommunikationsanbietern Wettbewerb herrscht. Wettbewerb besteht nach Auffassung von -Unternehmen nur auf sogenannten „Rennstrecken“, also besonders stark frequentierten Telekommunikationsstrecken. „Die BNetzA eröffnet mit ihrer Entscheidung der als Hauptprofiteuer von Transitleistungen einen Spielraum für strategische Preissetzungen. Auf Rennstrecken kann die dann Transitleistungen zu Schleuderpreisen anbieten bis die Wettbewerber vom Markt verdrängt sind. Für nicht häufig frequentierte Strecken, wie beispielsweise Transitleistungen im ländlichen Raum, besteht die Gefahr, dass die Preissetzung für die Transitleistung der je nach wettbewerblichem Umfeld erfolgt. Dies bedeutet eindeutig einen Rückschritt für den Wettbewerb“, kommentierte Lüddemann die Entscheidung der BNetzA.

„Die Voraussetzungen, die für einen Wegfall der Regulierung für Transitleistungen darlegt, sind einfach nicht vorhanden, da auf dem Markt für Transitleistungen nicht für alle Strecken Wettbewerb herrscht. Bereits in der Vergangenheit hat die für den Mietleitungsmarkt bewiesen, dass sie die ihr gewährten Spielräume für strategische Preissetzung ausnutzen wird. Ein Wegfall der Regulierung für Transitleistungen stellt eine Gefahr dar für den bisher erreichten Wettbewerb“, kritisierte Rainer Lüddemann.

via www.brekoverband.de

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