Bundesagrarministerium gesteht Rückschlag bei Breitbandförderung ein
Zu den Ankündigungen des Staatssekretärs Dr. Gerd Müller aus dem Bundesagrarministerium, beim flächendeckenden Breitbandausbau in ländlichen Gebieten verstärkt auf Wettbewerbseinschränkungen zu setzen, sagt Cornelia Behm, Sprecherin für ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
“Die Breitbandstrategie der Bundesregierung hat versagt. Das selbstgesteckte Ziel, bis Ende 2010 eine flächendeckende Breitbandversorgung in Deutschland zu gewährleisten, ist nicht mehr realisierbar. Weniger Entwicklungschancen für die ländlichen Räume ist die Konsequenz. Die kommunikative und wirtschaftliche Abkopplung ganzer Gegenden droht.”
Staatsekretär Müller deutete deshalb am Mittwoch im Agrarausschuss des Deutschen Bundestages einen Strategiewechsel für sein Haus an. Er bezifferte die Kosten für die flächendeckende Versorgung auf 30 Mrd. Euro, die nur am Markt zu erwirtschaften seien. Um dies auch in ländlichen Gegenden zu ermöglichen, möchte man die Bundesnetzagentur dazu bewegen, den Wettbewerb auf dem Kommunikationsmarkt wieder zu beschränken. Konkret schlug Müller vor, die Durchleitungsentgelte für die so genannte “letzte Meile” zu erhöhen und getätigte Investitionen länger vor Konkurrenz zu schützen.
Die Vorschläge kommen einer klaren Bevorzugung der Deutschen Telekom gleich. Das lehnen wir ab. Wer Staatskonzerne blauäugig privatisiert und ihnen dann im Anschluss eine Monopolstellung auf dem Markt ermöglicht, handelt nicht seriös. Die Zeche zahlt der Endkunde, nicht nur auf dem Land sondern überall. Hier zeigt sich erneut die interessengeleitete Wirtschaftspolitik der schwarz-gelben Bundesregierung. Mittelstand und Verbraucher stehen am Ende erneut mit weniger Netto vom Brutto da.
Hintergrund:
Die vom Bund seit 2008 zur Verfügung gestellten Fördermittel werden kaum in Anspruch genommen. Im vergangenen Jahr sind nach Angaben des Staatssekretärs nur 5 der zur Verfügung stehenden 25 Mio. Euro abgeflossen.
Von Seiten der Länder war zu erfahren, dass die Förderkriterien schwer handhabbar oder deren Umsetzung mit dem EU-Wettbewerbsrecht nicht in Einklang zu bringen waren. Besondere Schwierigkeiten bereite die Förderung der so genannten Wirtschaftlichkeitslücke, die Telekommunikationsanbietern entstehen, wenn sie kleinere, abgelegene Kommunen versorgen würden.




