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Bundesnetzagentur erlässt ergänzende Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang

Submitted by on 04 Jun. 2009 – 17:12

bnalogoDie hat der () eine Regulierungsverfügung für den -Zugang bekannt gegeben. Mit der Entscheidung wird dem Unternehmen – ergänzend zu der bereits am 13. September 2006 ergangenen Regulierungsverfügung für den -Zugang – rückwirkend u. a. die Genehmigungspflicht der Entgelte nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung erneut auferlegt.

Die Entscheidung ist erforderlich geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Januar 2009 die in der Regulierungsverfügung vom 13. September 2006 vorgesehene Entgeltgenehmigungspflicht aufgehoben hatte. Mit der heutigen Verfügung wird nunmehr unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Regulierungslage, wie sie vor dem Urteil bestand, wiederhergestellt. Die Entscheidung gilt bis zum Ergehen einer Folge-Regulierungsverfügung auf der Basis einer neuen Marktdefinition und Marktanalyse.

Der IP-Bitstrom-Zugang hat für den Telekommunikationsmarkt eine besondere Relevanz, da die DTAG den Wettbewerbern hier DSL-Anschlüsse überlässt und den darüber geführten Datenstrom über ihr Konzentratornetz zum zugehörigen Breitband-Point-of-Presence (POP) überführt, wo sie ihn an den Wettbewerber übergibt. Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber damit in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick.

Die Bundesnetzagentur hat die DTAG aufgefordert, nunmehr innerhalb eines Monats einen neuen Entgeltantrag für den IP-Bitstrom-Zugang einzureichen.

via www.bundesnetzagentur.de


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