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15 Aug. 2011 – 09:43 | No Comment

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Bundesnetzagentur legt Entgelte für den Zugang zum Schaltverteiler fest

Submitted by on 15 Jun. 2009 – 19:42

bnalogoDie hat in einer heute bekanntgegebenen Entscheidung die Entgelte festgelegt, welche die Deutsche  AG (DT AG) Wettbewerbern für den Zugang zur () an einem sog. in Rechnung stellen darf.

In einer vorangegangenen Entscheidung von Anfang März 2009 ist die DT AG verpflichtet worden, den Wettbewerbern den Zugriff auf die TAL auch an einem neu zu errichtenden Schaltverteiler zu gewähren. Damit soll eine einfachere Erschließung bisher nicht oder nur unzureichend versorgter ländlicher Gebiete, sog. “weißer Flecken”, mit schnellen Internetanschlüssen ermöglicht werden.

In der heutigen Entscheidung wurde zum einen das monatliche Überlassungsentgelt festgelegt, das je nach Länge der TAL bis zum Schaltverteiler variiert. Zum anderen bestimmt die Entscheidung feste Obergrenzen für die Entgelte der wesentlichen Komponenten bei der Errichtung eines Schaltverteilers.

“Mit dieser liegen nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den auch in bisher nicht oder nur unzureichend versorgten ländlichen Gebieten voranzutreiben. Insofern stellt die heutige Entscheidung zum TAL-Zugang am Schaltverteiler einen weiteren wichtigen Mosaikstein bei der Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung dar. Nachdem nun auch die ökonomischen Bedingungen feststehen, appelliere ich noch einmal an die Wettbewerber, von dieser Möglichkeit des TAL-Zugangs Gebrauch zu machen. Die Deutsche Telekom fordere ich auf, ihrerseits durch zügige Zugangsgewährung den von allen gewünschten zu unterstützen”, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung.

via www.bundesnetzagentur.de


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