Deutsche Telekom lässt regulatorische Grundsätze prüfen
Die Deutsche Telekom hat heute eine Eilklage beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Errichtung von Schaltverteilern erhoben. Laut Beschluss müsste die Deutsche Telekom auf Wunsch des Wettbewerbers EifelNet Verteiler an Stellen ihres Netzes aufbauen, an denen sie diese selbst nicht benötigt. Die anfallenden Kosten bekommt die Deutsche Telekom nicht in voller Höhe erstattet. Auch durch Rechnungen belegte Kosten können durch die von der Bundesnetzagentur eingeführte Kappungsgrenze nicht voll geltend gemacht werden. Damit wird die Deutsche Telekom zur Subvention der Wettbewerber gezwungen. Nach eingehender Prüfung der Entscheidung bewertet die Deutsche Telekom dies als eine rechtswidrige Verpflichtung. Mit diesem Prinzip wären weitergehende regulatorische Eingriffe möglich.
“Die Kappungsgrenze führt dazu, dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert. Dies entspricht nicht der Breitbandstrategie der Bundesregierung, die von ausgehandelten Kooperationen ausgeht, bei denen das Risiko angemessen verteilt wird. Diese Art der Regulierung bringt den Breitbandausbau in Deutschland nicht weiter”, sagt Timotheus Höttges, Finanzvorstand der Deutschen Telekom.
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 15.06.09 verpflichtet die Deutsche Telekom, auf konkrete Nachfrage eines Wettbewerbers einen sogenannten “Schaltverteiler” an einer vom Wettbewerber bestimmten Stelle zu errichten. Damit wird ein zusätzlicher Übergabepunkt zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger geschaffen: Die Wettbewerber haben bereits heute einen regulierten Zugang am Kabelverzweiger. Dort könnten sie die Teilnehmeranschlussleitung übernehmen und durch eigene Glasfaserstrecken oder andere Technologien Breitbandinfrastruktur aufbauen. Das Eilverfahren könnte noch im dritten Quartal abgeschlossen werden.
via www.telekom.com


