IKT und Breitband nicht im Fokus der Bundes-Politik?
Die Bundesregierung hat wichtige Aufgaben vor sich, wie ein Konzept zur Regulierung des Finanzsektors, eine Reform des Gesundheitssystems und eine Vereinfachung des komplexen deutschen Steuersystems im Zuge einer grundlegenden Strukturreform.
Auch im Telekommunikationsbereich sind Weichenstellungen für die weitere Entwicklung vorzunehmen. Die Trennung der gleichzeitig durch das Bundeswirtschaftsministerium wahrgenommenen Gesellschafter-Rolle und der Aufsichtsfunktion über die Deutschen Telekom könnte Ungereimtheiten im Markt wie bei der Markteinführung von VDSL vor drei Jahren vermeiden, allerdings ist hierfür bislang kein Ansatz zu sehen. Vielleicht nicht direkt in Verbindung, aber sicher hiervon nicht ganz unbeeinflusst, fehlt ein Masterplan für den Aufbau einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur auf der Basis von Glasfaseranschlüssen bis in die einzelnen Haushalte, bekannt unter dem Schlagwort Fiber-to-the-Home (FttH oder auch als Fiber-to-the-Building FttB). Wie der internationale Vergleich mit im Breitband-Bereich weiter „entwickelten“ Ländern zeigt, gibt es langfristig keine Alternative zur Glasfaser. Funklösungen können geeignete Migrationstechnologien sein, und stellen auch langfristig sinnvolle Ergänzungen dar für die portable bis hin zur mobilen Internet-Nutzung. Funk ist aber sicher keine Substitutionslösung für ein Glasfasernetz.
Der Weg von der heutigen Netz- und Markt-Struktur hin zu einer leistungsstarken Glasfaser-Infrastruktur und die Positionierung der mobilen Lösungen braucht die Kooperation unterschiedlicher Unternehmen, auch über die engere Telekommunikationsbranche hinaus. Ziele, Umsetzungsoptionen und Kooperations-Szenarien zu entwerfen, ist Aufgabe bei Entwicklung des Masterplans. Hierzu gehören auch Überlegungen für eine sinnvolle Trennung von Übertragungsleistung und Diensten. Ob es volkswirtschaftlich sinnvoll ist, den ordnungspolitisch vielleicht gewollten Wettbewerb auf der Ebene der Netzanschluss-Infrastruktur durch zu halten, erscheint mehr als fraglich. Wenn es im Teilnehmer-Anschlussbereich aber denn wieder lokale oder regionale Netzmonopole geben sollte, dann sind funktionierende Regelungen für einen Wettbewerb auf der Dienstebene zwingend erforderlich.
Für die Umsetzung einer flächendeckenden Hochleistungs-Infrastruktur ist sicher ein Zeitraum von 15 Jahren anzusetzen. Von alleine und nur durch die Marktkräfte wird ein solcher Masterplan aber wohl nicht entstehen, da die einzelnen Aufgaben über Planungshorizonte und Wirtschaftlichkeitsziele der einzelnen Telekommunikations-Unternehmen weit hinausgehen. Die Integration von Versorgungsunternehmen und Kommunen in einen solchen Prozess kann durch eine zentrale Koordinationsstelle gefördert und in Modellprojekten erprobt werden.
Der Masterplan für einen nachhaltige Ausbau der Breitbandinfrastruktur und die Entwicklung von Breitband-Anwendungen beispielsweise für Bildung, Medizin, Verwaltungseffizienz und Mobilitätsvorhaben könnte durch eine koordinierende Stelle im Sinne eines zentralen IKT-Kompetenzzentrums beschleunigt werden. Die möglichen Ergebnisse werden deutlich in Verbindung mit den Aktivitäten des Bundesinnenministeriums bei der Vorbereitung der rechtssicheren Email „de-mail“, der einheitlichen Behördenrufnummer D115 und bei den Lösungen rund um den elektronischen Personalausweis. Ohne die Koordination und das Projektmanagement durch das Bundesinnenministerium wären diese Lösungen nicht so weit, wie sie heute tatsächlich sind. Neben diesen großen und richtigen Lösungen gibt es aber eine Vielzahl von Anwendungen, die heute eher zufällig und getrieben von Einzelinteressen umgesetzt werden. Es ist nicht erkennbar, dass die Einrichtung einer solchen koordinierenden Institution für eine nachhaltige Breitbandinfrastruktur und für innovative Breitband-Anwendungen geplant ist, die Breitbandkompetenzzentren der Länder sind für eine solche Aufgabe nicht aufgestellt. Ohne eine aktive Rolle der Bundesregierung wird es nicht gelingen, den von der ITU im internationalen Vergleich festgestellten Rang 13 von Deutschland zu verbessern. Dabei sollte mittlerweile unstrittig sein, dass IKT eine entscheidende Querschnitts-Technologie ist für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes.
Die Anfang 2009 von der Vorgänger-Regierung gesetzten Breitbandziele für 2014: „Versorgung von 75% der Haushalte mit mindestens 50 MBit/s“ werden ohne konkrete Strategie leere Zahlen bleiben, genau wie die Zielsetzung, alle „weißen“ Flecken bis Ende 2010 zu schließen. Es zeichnet sich bereits ab, dass weiße Flecken noch über längere Zeiten bestehen bleiben werden. Das GAK-Förderprogramm ist auf jeden Fall schon mal bis Ende 2013 verlängert worden. Die Rahmenbedingungen für eine Förderung sind für viele Kommunen zu kompliziert und unnötig bürokratisch. Kommunen mit Nothaushalten sind in der Regel nicht in der Lage, Förderprojekte durchzuführen. So entsteht eine neue Ausprägung der digitalen Spaltung.
Bei den Breitband-Ausbau Projekten, die erfolgreich durchgeführt werden, darf unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Förderungen nur ein Ausbau mit 2 MBit/s gefordert werden. Diese Bandbreite ist als untere Grenze gerade geeignet, um Standard Internet-Anwendungen zu nutzen. Für Bildungs- oder Homeoffice-Anwendungen ist dies in der Regel zu wenig. Wie der weitere Migrationspfad zu höheren Bandbreiten aussehen kann, wird bei den Anbietern allerdings nicht hinterfragt. Da auch kein Masterplan für den Breitband-Ausbau existiert, werden die Kommunen in diesem Punkt alleine gelassen.
Als neues Mittel gegen eine unzureichende Breitband-Versorgung im ländlichen Raum wird derzeit LTE auf der Basis der digitalen Dividende gehandelt. An dem im Mai 2010 anstehenden Versteigerungsverfahren werden wohl auch nur die vier Mobilfunkunternehmen teilnehmen. Es wird interessant sein, zu beobachten, welche Breitbandangebote dabei für den ländlichen Raum herauskommen. Vielleicht verläuft die „Erfolgsgeschichte“ ähnlich wie vor drei Jahren diejenige mit WiMAX? Dabei war nach der Modifikation der Ausschreibungsbedingungen schon abzusehen, dass wirtschaftliche Geschäftsmodelle kaum vorstellbar sind. Schon WiMAX wurde damals als mögliche Technologie für die Next-Generation-Networks (NGN) gehandelt. Hiervon spricht schon lange niemand mehr und vermutlich wird auch keiner der Lizenznehmer die von der Bundesnetzagentur gesetzten Mindest-Ausbauziele erreichen.
Im Rahmen eines nutzenorientierten Technologie-Mix für die Breitband-Nutzung kann LTE eine komplementäre Ergänzung des stationären Netzes für portable und mobile Anwendungen darstellen. Die Basisstationen des LTE-Netzes müssen sich für den Transport hoher Bandbreiten auf jeden Fall auf ein stationäres Glasfaser-Netz abstützen. Auch die UMTS-Basisstationen werden derzeit Zug um Zug mit Glasfaser angebunden. Hier gehen der Ausbau des stationären Glasfasernetzes und der Aufbau mobiler Breitbandnetze durchaus Hand in Hand. Es bleibt abzuwarten, wann die Versorgung mit LTE den ländlichen Raum tatsächlich erreichen wird. Auch heute ist in der Regel gerade dort kein breitbandiger UMTS-Mobilfunkdienst verfügbar, wo auch die stationäre Breitband-Versorgung zu wünschen übrig lässt.
Die Bundesregierung ist zwar erst seit einigen Monaten im Amt, aber wenn es nachhaltige Änderungen im Telekommunikations-Markt im Sinne der Ziele für 2014 geben soll und Deutschland seinen Wettbewerbsvorteil halten will, dann muss bald etwas geschehen und es müssen Konzepte für einen nachhaltige Strukturierung des Telekommunikations-Marktes erarbeitet werden, die in einen Masterplan für Deutschland münden.
von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack (TelecomDe.com, weitere Informationen zum Autor)






[...] desto langsamer wird die Verbindung. Dann macht auch das schönste iPad keinen Spaß mehr. Der Ausbau der Breitband-Funknetze wird immer [...]