LTE – Glücksfall für Politik und Netzbetreiber – Pech für die Kommunen?
18 Jul. 2010 – 12:45 | 2 Comments

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Marktanalyse und Regulierungsverfügung für den Bitstromzugang zur Kommentierung gestellt

Submitted by JdC on 21 Oct. 2009 – 18:14No Comment

bnalogoDie hat heute den Entwurf einer Marktanalyse und einer Regulierungsverfügung im Bereich des Breitbandzugangs für Großkunden (Bitstromzugang) zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Danach wird die Deutsche AG (DT AG) als marktbeherrschend eingestuft und verpflichtet, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang zu gewähren.

Der Bitstromzugang ermöglicht Wettbewerbern den Zugang zum Transportund Konzentratornetz der DT AG und erlaubt ihnen die Vermarktung der von der DT AG erzeugten DSL-Anschlüsse im eigenen Namen. Bitstromnachfrager werden so in die Lage versetzt, ihren Endkunden auf Basis variabler Qualitäten DSL-Anschlüsse und Breitbanddienste, wie z. B. Internetzugang, bereitzustellen.

Anlässlich der Bekanntgabe der beiden Entwürfe sagte der Präsident der , Matthias Kurth: “Mit den geplanten Entscheidungen wird auch im Hinblick auf den zukünftigen Netzumbau sichergestellt, dass Verbraucher über eine möglichst große Auswahl an qualitativ hochwertigen Breitbanddiensten verfügen. Sowohl die Deutsche als auch die Wettbewerber sollen hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten. In diesem Sinne wollen wir auch weiterhin sowohl die Voraussetzungen für Investitionen in innovative Technologien als auch die notwendigen wettbewerblichen Rahmenbedingungen schaffen.”

Die von der abgegrenzten Märkte umfassen sämtliche DSL-Infrastrukturen, d. h. auch die -Infrastruktur. Grund hierfür ist die Feststellung, dass Zugangsprodukte auf Basis herkömmlicher xDSL-Infrastrukturen und jene auf Basis der -Infrastruktur miteinander grundsätzlich austauschbar sind. Bitstromprodukte auf Basis reiner Glasfaserinfrastrukturen wurden allerdings nicht in den Markt einbezogen.

Im Rahmen der Marktanalyse setzt sich die auch eingehend mit der Frage der Regionalisierung, d. h. mit einer räumlichen Differenzierung der Märkte, auseinander. Diese Thematik ist bereits seit geraumer Zeit Gegenstand umfassender Diskussionen. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte kommt die Netzagentur zu dem Ergebnis, dass die hier relevanten Märkte zunächst noch national abzugrenzen sind. Hierzu erläuterte Kurth: “Wir haben diese Thematik nach allen Seiten hin analysiert. Auf der Basis unserer Bewertung kommen wir zu der Auffassung, dass die Voraussetzungen für regionale Märkte zumindest derzeit noch nicht gegeben sind.”

Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht vor, dass die DT AG den Bitstromzugang auch künftig zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren muss. Im Bereich der Entgeltregulierung wird jedoch ein Einstieg in eine Lockerung der Kontrolle vorgeschlagen. Danach soll es ausreichen, dass die DT AG die Bitstromentgelte der vor Inkrafttreten anzeigt und ggf. eine nachträgliche Entgeltüberprüfung stattfindet. Die Vorabgenehmigungspflicht könnte danach künftig entfallen.

“Wir wollen der Deutschen hier die Chance eröffnen, in ihrer Preisgestaltung flexibler zu sein. Mehr Freiheit bedeutet aber auch mehr Verantwortung. Auch eine nachträgliche Kontrolle ist keine Kontrolle zweiter Klasse. Wir werden sorgfältig darauf achten, dass keine Diskriminierung der Wettbewerber erfolgt”, sagte Kurth.

Alle interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, innerhalb eines Monats zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Die wird danach entscheiden, ob und inwieweit die Entscheidungen im Lichte der eingegangenen Stellungnahmen ggf. anzupassen sind. Anschließend werden die Entwürfe entsprechend der üblichen Praxis der EU-Kommission vorgelegt.

via www.bundesnetzagentur.de

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