Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau von Dr. Jürgen Kaack
Die flächendeckende Breitbandversorgung ist ein wichtiger Standortfaktor nicht nur in Ballungsgebieten sondern gerade auch in ländlichen Regionen. Dabei ist unter Breitband nicht nur der von der EU definierte Wert von 2 MBit/s im Sinne der Daseinsvorsorge zu verstehen, sondern ein Wert von derzeit 16 MBit/s, der in nächsten 5 bis 10 Jahren vermutlich auf 50 MBit/s und mehr steigen wird. Mit 16 MBit/s sind zurzeit die wichtigsten privaten und professionellen Internet-Anwendungen problemlos nutzbar. Für spezielle Anwendungen wie z.B. Videostreaming und die Übertragung von drei-dimensionalen Konstruktionsplänen reicht diese Bandbreite allerdings schon heute nicht.
Unter anderem angetrieben durch neue Anwendungen aus dem Web2.0-Umfeld wie z.B. den seit 2004 immer stärker genutzten „social networks“ (z.B. MySpace, Facebook, SchülerVZ, StudiVZ, Xing) steigen der Bandbreiten-Bedarf und das übertragene Datenvolumen kontinuierlich. Video-Dienste wie YouTube und Bilderdienste wie Flikr haben in selbst für Experten so unvorhersehbar starkem Maße Nutzer gefunden, dass sie alleine über 10% des gesamten Internet-Datenvolumens bedingen. Es ist schwer zu prognostizieren, welche neuen Anwendungen in Zukunft entstehen und Bandbreite benötigen. Absehbar ist allerdings, dass stimuliert durch verfügbare Bandbreiten und sinkende Übertragungspreise mit Cloud-Computing neue Dienste für Unternehmen entstehen werden, die ebenfalls für eine Erhöhung des übertragenen Datenvolumens sorgen werden.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist es unabdingbar, dass in den nächsten Jahren flächendeckende Glasfaser-Netze bis zum Hausanschluss verlegt werden. Dies ist aufgrund der erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Leerrohren nicht nur teuer sondern auch zeitaufwändig. Allerdings steht für eine flächendeckende Versorgung eine Zeitspanne von etwa 15 Jahren zur Verfügung, da es bislang oberhalb von 25 MBit/s noch keine Massenmarkt-tauglichen Produkte gibt. Mit 25 MBit/s ist die Übertragung von hochauflösenden Fernsehsendungen verzögerungsfrei gleichzeitig mit Internet-Anwendungen möglich. Glasfaser-Anschlüssen ermöglichen 100 MBit/s und mehr, so dass mehrere HD-Sendungen gleichzeitig empfangen werden können, während zudem Online-Games gespielt und größere Dateien aus dem Internet herunter geladen werden. Das Angebot an HD-Sendungen ist bislang allerdings noch überschaubar, so dass selbst mit 25 MBit/s für den Durchschnitts-Anwender in nächster Zeit kein Engpass auftreten sollte. In einem typischen Haushalt sollte der Bedarf mit einem VDSL- oder einem Rückkanal-fähiger Kabel-TV-Anschluss ausreichen bedient werden.
In den Städten ist diese Bandbreite bereits heute weitgehend Standard. Mit Kabel-TV oder VDSL sind je nach Entfernung vom Outdoor-DSLAM 50 MBit/s verfügbar und das Angebot entwickelt sich schnell weiter. VDSL wird demnächst auch mit 80 MBit/s angeboten werden und über Koaxialkabel sind durchaus 100 MBit/s stabil übertragbar. In diesem Bereich wird allerdings dann auch die Grenze für die Übertragung über Kupferkabel liegen. Der nächste Entwicklungsschritt braucht eine durchgängige Glasfaser-Anbindung. NetCologne wird als einer der ersten Anbieter noch 2010 den ersten kommerziellen 1 GBit/s-Anschluss auf der Basis von FttB realisieren.
Diese Entwicklung ist in der Fläche aber noch keineswegs absehbar. Selbst für die Versorgung mit 16 MBit/s sind zum Teil erhebliche Investitionen erforderlich, insbesondere im ländlichen Raum. Für die Netzbetreiber ist der Ausbau in dünn besiedelten Räumen und nur wenigen Wohneinheiten je Anschluss in vielen Fällen nicht rentabel, da trotz geringer Kundenpotenziale in nicht unerheblichem Maße in Tiefbauarbeiten investiert werden muss.
Da die Netzbetreiber im Interesse ihrer Gesellschafter, in den meisten Fällen Aktienbesitzer, für Renditen sorgen müssen, werden auch im ländlichen Raum Amortisationszeiten von vier bis fünf Jahren unterstellt und so ergeben sich Deckungslücken zwischen den zu erwartenden Mehreinnahmen und den erforderlichen Investitionen für den Netzaufbau und die zusätzlichen Betriebskosten. Zur Schließung dieser Deckungslücken wurden verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die entweder den Ausbau in unterversorgten Wohnsiedlungen im ländlichen Raum (GAK) oder in Gewerbegebieten in ausgewiesenen Regionen (GRW) mit staatlichen Mitteln unterstützen sollen. Auch Mittel aus dem Zukunftssicherungsgesetz (Konjunkturpaket II) können in vielen Bundesländern für den Breitbandausbau eingesetzt werden. Die Förderprogramme für GAK- und GRW-Mittel laufen bis Ende 2013, das Zukunftssicherungsgesetz fordert, dass Maßnahmen noch in 2010 begonnen und bis Ende 2011 abgeschlossen werden müssen. Die Rahmenbedingungen für die Förderprogramme erfordern einen aufwändigen Prozess. Es dauert daher in der Regel 1,5 bis 2 Jahre, bis nach Beginn eines Breitband-Projektes die tatsächliche Versorgungslage verbessert ist.
Reduzierung bürokratischer Hürden
- Durchführung eines separaten Interessenbekundungsverfahrens zusätzlich zur Ausschreibung nur bei absehbaren technologischen Alternativen
In den meisten Fällen sind die Möglichkeiten für einen Ausbau offensichtlich und es reicht eigentlich ein öffentliches Ausschreibungsverfahren ohne die zusätzliche Stufe der Interessenbekundung. Das Interessenbekundungsverfahren ist immer dann sinnvoll, wenn alternative technische Konzepte möglich sind oder ein Technologie-Mix niedrigere Kosten verspricht.
- Genereller Verzicht auf eine Bedarfs- und Potenzialerhebung mit Befragungsaktion
Das Potenzial für Neukunden oder Upgrader kann auch im ländlichen Raum leicht durch statistische Überlegungen und die Zahl der unterversorgten Haushalte abgeschätzt werden. Die Ergebnisse einer Befragung erlauben nur selten eine belastbare Hochrechnung auf die Gesamtbevölkerung und werden weder von den Kommunalverwaltungen noch von den Netzbetreibern benötigt. Der einzige Zweck der Befragung ist die Erfüllung der Rahmenbedingungen für eine Förderung.
- Auswahlverfahren statt Ausschreibung
Bislang muss eine Kommune ein streng formal durchzuführendes Ausschreibungsverfahren für die Vergabe einer Beihilfe durchführen, das nach der Vergaberichtlinie für Dienstleistungen (VOL) erfolgen muss. Dies bereitet zusätzlichen formalen Aufwand und einen hohen Grad an Verbindlichkeit. Hinzu kommt, dass viele Kommune sich zwar mit den Bedingungen der VOB aus der Vergabe von Baugewerken auskennen, aber kaum Erfahrungen mit Ausschreibungen nach VOL haben. Zum Erreichen der Zielsetzung wäre es sicher ausreichend, auf ein weniger formales Auswahlverfahren zu setzen, da als Ergebnis der Ausschreibung „nur“ die Gewährung einer Beihilfe steht.
- Verpflichtender Stufenplan für den weiteren Ausbau der Bandbreite
Die Förderprogramme der Gemeinschaftsaufgaben erlauben nur die Forderung nach einem Ausbau auf 2 MBit/s. Diese Bandbreite ist bereits heute nicht mehr ausreichend für eine sinnvolle Nutzung des Internets. Da eine Kommune nach Erreichen der Grundversorgung mit 2 MBit/s nicht mit weiteren Fördermitteln rechnen kann, sollte entweder direkt eine höhere Bandbreite gefordert werden (z.B. 16 MBit/s) oder zumindest die Aufstellung eines verbindlichen Stufenplans zur Steigerung der Bandbreite auf 50 MBit/s bis 2014.
- Öffnung der Förderprogramme für Schaffung von kommunalem Eigentum
Fast alle Breitbandprojekte bedingen Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Leerrohren und ohne Leerrohre wird der weitere Ausbau zu einem Glasfasernetz zusätzlich verteuert. Nur selten ist die Wirtschaftlichkeitslücke der Betreiber ausschließlich durch Tiefbauarbeiten bedingt. Sollte dies der Fall sein, kann die Kommune über eine Förder-Maßnahme Leerrohre verlegen, die im kommunalen Eigentum verbleiben und den Netzbetreibern zur Nutzung vermietet werden. Die Miete zur Nutzung kann dabei durchaus auch Null sein, wenn hierdurch die Deckungslücke der Betreiber geschlossen wird.
In allen anderen Fällen bleibt der Kommune nur die Ausschreibung der Beihilfe als verlorener Zuschuss, da es sich bei Förderung des Leerrohr-Ausbaus und einer Wirtschaftlichkeitslücke nach derzeitiger Auffassung um eine Doppelförderung handelt. Das verlegte Leerrohr befindet sich in diesem Fall im Eigentum des Netzbetreibers. Solange es sich um eine Fördermaßnahme handelt (andernfalls handelt es sich auf jeden Fall um eine nicht erlaubte Doppelförderung), sollte es den Kommunen ermöglicht werden, den bewilligten Gesamt-Förderbetrag für die Verlegung von Leerrohren und den den Ausgleich der Deckungslücke aufzuteilen. Dies würde weder die Fördersumme erhöhen noch den Aufwand für die Bearbeitung oder die Bewilligung.
- Schaffung von Rechtssicherheit im Hinblick auf das europäische Beihilferecht
Jede Zuwendung finanzieller oder sonstiger Art einer Kommune an einen Netzbetreiber ist als eine Beihilfe zu verstehen und unterliegt somit strengen Regeln der Europäischen Kommission. So soll verhindert werden, dass auf dem Wege einer Beihilfe aus Haushaltsmitteln eine Wettbewerbsverzerrung durch Bevorzugung einzelner Betreiber erfolgt. Unklar ist allerdings, wann eine Beihilfe gerechtfertigt ist und wann nicht. Im Fall einer Unterversorgung ist dies noch relativ eindeutig, aber wie steht es um solche Fälle, in denen keine Unterversorgung vorliegt, die Kommune aber trotzdem zur Absicherung des Standorts eine Verbesserung der Versorgung anstrebt (z.B. zur besseren Vermarktung von Gewerbeflächen)? Wie steht es um den Aufbau von NGA (Next-Generation-Access)-Netzen mit durchgängigen Glasfaserstrecken? Eng verknüpft mit der Frage nach der Beihilfe ist die Frage nach den kommunalen Aufgaben in Verbindung mit dem Breitbandausbau und der Breitbandversorgung als Daseinsvorsorge.
Da die Breitbandversorgung auch im Fall unversorgter Gebiete als freiwillige Leistung gesehen wird, kann eine Kommune in der Haushaltssicherung ohne Zustimmung der Bezirksregierung keine Fördermittel beantragen, wenn sie einen Eigenanteil übernehmen muss – und sei es auch nur 10% des Gesamtvolumens. Bei der steigenden Anzahl von Kommunen mit Haushaltsproblemen dürfte es so zu einer weiteren Form der digitalen Spaltung kommen! Sinnvoller wäre es schon, die Breitbandversorgung als Teil der Grundversorgung zu behandeln. So könnten alle Kommunen die staatlichen Förderprogramme nutzen.
- Offene Kommunikation über verfügbare Fördervolumina
In den Jahren 2008 und 2009 wurden nur wenige Förderprojekte abgewickelt und hierbei handelte es sich in erster Linie um die Finanzierung von Planungsarbeiten. Seit Frühjahr 2010 steigt die Anzahl der Projekte sprunghaft an, bei denen der tatsächliche Ausbau durch Zuwendungen oder den Bau von Leerrohrnetzen gefördert werden soll. Eine Ursache hierfür ist die lange Vorlaufzeit bis zur Stellung eines Förderantrags (bedingt durch Marktanalysen, Bedarfserhebungen, Interessenbekundung und Ausschreibung) und zum anderen das steigende Bewusstsein vieler Kommunen für die Breitbandversorgung. Bei Abschätzung der kommunizierten Volumina ergibt sich, dass die vorhandenen Fördermittel schneller erschöpft sein könnten, als dies ursprünglich geplant war. So ist es ein mögliches Szenario, dass die Mittel aus dem GAK-Programm bereits Mitte 2011 aufgebraucht sind – ohne tatsächlich alle weißen Flecken beseitigt zu haben.
Aus dem GRW-Programm für die Verbesserung der Versorgung von Gewerbegebieten in ausgewiesenen Förderregionen sind aber offensichtlich bislang nur wenig Mittel abgeflossen. Dies ist eigentlich nicht erstaunlich, da nur wenige Kommunen in die Förderkulisse fallen und die Grenze von 2 MBit/s für Unternehmen realitätsfern ist, Unternehmen benötigen mindestens 16 MBit/s mit einer schnell steigenden Tendenz auf 50 MBit/s. Gewerbegebiete mit 6 MBit/s Versorgung sind faktisch unterversorgt, gelten aber offiziell als versorgt!
Technologieneutralität oder Nachhaltigkeit?
Die neutrale Betrachtung der unterschiedlichen Technologien ist vom Grundsatz sicher richtig, da mit öffentlichen Mitteln nicht ein Betreiber und eine Technologie einseitig bevorzugt werden sollte. Allerdings sollte es genauso selbstverständlich sein, dass öffentliche Mittel nur in nachhaltige Technologien investiert werden. Als nachhaltig kann – auch bei Berücksichtigung der Ziele der Bundesregierung von Anfang 2009 – nur eine solche Technologie gelten, die geeignet ist, bis 2014 Bandbreiten von 50 MBit/s und mehr zuverlässig und unabhängig von der Nutzerzahlen bereitstellen zu können. Hierfür kommen im Teilnehmeranschluss-Bereich derzeit verschiedene Technologien in Betracht:
- Glasfaser als Point-to-Point Ethernet-Verbindung
- Glasfaser für Point-to-Multi-Point Netze (z.B. GPON)
- Kabel-TV Netze auf der Basis von Koaxialkabeln (z.B. mit DOCSIS 3.0)
- VDSL auf der Basis der Kupferdoppelader bei Kupfer-Längen deutlich unter einem Kilometer
Funklösungen können unter Laborbedingungen oder als Infrastruktur-Komponenten mit hoher Strahlbündelung zwar ebenfalls sehr hohe Bandbreiten ermöglichen, mit Richtfunk sind durchaus Bandbreiten über 2 GBit/s möglich. Mit dieser Technologie lassen sich längere Strecken (ab etwa 4 Kilometer) überbrücken, für die eine Glasfaser-Verlegung zu teuer ist. Für den Anschlussbereich sind diese Technologien allerdings aus verschiedenen Gründen nicht geeignet.
Mit den 2006 mit großen Vorschuss-Lorbeeren für den Aufbau von WiMAX-Netze versteigerten Frequenzen sind im Labor Bandbreiten von über 50 MBit/s möglich, Netze im praktischen Betrieb werden typischerweise allerdings mit nur 2 MBit/s im Download realisiert. Mobilfunk ermöglicht mit HSDPA 7,2 MBit/s im Download (mit einer Perspektive auf über 10 MBit/s mit HSPA), allerdings um den Preis sehr kleiner Zellenradien (weit unter einem Kilometer) und somit vieler Basisstationen. Aufgrund der hohen Nutzerdichte rechnen sich die Aufwendungen zum Aufbau eines solchen Netzes für die mobile Internetnutzung in Ballungsgebieten. Es ist aber ebenso wenig erstaunlich, dass HSDPA-Netze aus genau diesem Grund im ländlichen Raum kaum anzutreffen sind.
Ob sich dies mit LTE tatsächlich ändern wird, bleibt abzuwarten. Immerhin ermöglichen die im Juni 2010 mit versteigerten 800 MHz-Frequenzen größere Zellenradien und eine gute Indoor-Versorgung. Vermutlich wird aber auch mit LTE-Netzen in der Praxis nur eine im Vergleich eher moderate Bandbreite von ca. 6 MBit/s ermöglicht. Für bislang unversorgte oder nur mit niedrigen Bandbreiten versorgte Regionen stellt dies natürlich eine wesentliche Verbesserung der Situation dar. LTE-Netze versprechen eine schnelle Versorgung der dünn-besiedelten Räume. Die für die Anbindung der Basisstationen benötigten Glasfaser-Strecken bringen zudem Bandbreite in die unterversorgten Räume und schaffen Ansätze für einen späteren leitungsgebundenen Ausbau. Es sollte allerdings nicht übersehen werden, dass der LTE-Ausbau als Substitut für eine stationäre Anbindung nur eine Brücken-Technologie für die nächsten 5 bis 10 Jahre darstellt und keinen Ersatz für einen flächendeckenden Ausbau von Glasfaser-Netzen.
Funkfrequenzen sind anders als leitungsgebundene Übertragungswege nicht beliebig vermehrbar. Nach der abgeschlossenen Frequenzauktion im Juni 2010 sind weitere größere Frequenzzuweisungen unwahrscheinlich. Das knappe Gut der Funkfrequenzen sollte daher möglichst effizient eingesetzt werden im Bereich der mobilen und portablen Nutzung. Das stetig steigende Datenvolumen für mobile Internetnutzung spricht dafür, für diesen Bereich Kapazitäten vorzuhalten. Dabei ergänzt das Funknetz den stationären Anschluss als komplementäre Lösung, idealerweise mit einer durchgängigen („seamless“) gestalteten Dienste-Oberfläche. Die Verwendung von Funklösungen als Substitution von stationären Anschlüssen sollte daher die Ausnahme für abgelegene und dünn besiedelte Regionen sein oder eine zeitliche Überbrückungslösung.
Während die Deckungslücken der Betreiber von Funknetzen oft niedriger liegen als für leitungsgebundene Alternativen, sind die Kundenpreise in vielen Fällen signifikant höher. Dabei sind noch nicht mal die in der Regel (bei WLAN-Netzen und Satelliten-DSL-Lösungen) zusätzlich erforderlichen Außenantennen mit 100 bis 200 Euro Einmalkosten entscheidend, sondern die höheren laufenden Monatskosten. Auf diesem Wege wird mit niedrigeren Beihilfen eine höhere Kaufkraftabschöpfung eingehandelt. Eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung ist daher grundsätzlich sinnvoll bei der Bewertung unterschiedlicher Ausbau-Konzepte, erhöht aber den Aufwand und die Unsicherheit bei der Entscheidung.
Definition von Schnittstellen und technischen Standards
Die derzeitige Förderpraxis sorgt eher für einen Fleckenteppich von Einzel-Lösungen auf der Ebene von Ortsteilen mit unterschiedlichen Betreibern als für großflächige und homogene Netz-Architekturen. Für die weitere Entwicklung kann man vermuten, dass eine Reihe von Betreibern regionaler Zugangsnetze entstehen werden, die Leistungen auf unterschiedlichen Ebenen der Wertschöpfung anbieten (reine Infrastrukturbetreiber auf der Basis von Leerrohren, Netze aus beleuchteten Glasfasernetzen, Netze mit einer Plattform für Marktplätze zur Anbindung unterschiedlicher Dienste-Anbieter und Vollsortimenter mit eigenem Dienstebetrieb). Es werden je nach Voraussetzung Netze mit Point-to-Point Ethernet Glasfasern, Point-to-Multipoint (GPON) Glasfasernetze und Breitbandnetze auf der Basis von DOCSIS 3.0 und Kabel-TV Installationen parallel und in angrenzenden Regionen nebeneinander entstehen. Für die Sicherstellung der Durchgängigkeit von Dienste-Merkmalen ist daher eine Standardisierung der Schnittstellen unerlässlich.
Neben den Schnittstellen zwischen den Netzen auf den verschiedenen Ebenen sind auch die Schnittstellen und Abschluss-Geräte im Haus zu definieren, damit die Voraussetzung für hohe Stückzahlen und einen Roll-out in breiter Fläche gegeben werden.
Für die verschiedenen Standardisierungsaufgaben und die Definition der Schnittstellen fehlt bislang eine eindeutige Zuständigkeit im Bund. Die Schnittstellen dürfen auf keinen Fall auf Landesebene begrenzt sein, sondern mindestens das Bundesgebiet abdecken, besser aber ganz Europa.
Förderung von Eigeninitiativen für regionale Projekte
- Aufsetzen eines Fonds zur Stützung von Neugründungen durch Bürgschaften
Fördermittel gehen oft als „verlorene Zuschüsse“ an Netzbetreiber. Aus Sicht einer Kommune oder eines Landkreises wäre es wünschenswert, neben der Verbesserung der Breitbandversorgung auch wirtschaftliche Effekte durch die Gründung regional agierender Netzbetreiber zu stimulieren. Die Neugründung von Betreiber-Gesellschaften schafft Arbeitsplätze, generiert Gewerbesteuer-Einnahmen und bietet den Ansatz, zusammen mit den Betreibern auf die Region zugeschnittene Konzepte umzusetzen. Ein Problem vieler Ansätze zur Gründung entsprechender regionaler Betreiber ist die Absicherung von Finanzierungskonzepten durch Bürgschaften. Die Schaffung eines Fonds zur Gewährung von Bürgschaften könnte insgesamt eine stärkere Hebelwirkung erzeugen als die Gewährung von Fördermitteln
- Unterstützung von Kommunen und Kreisen bei der Planung von Netzbetreiber-Projekten und der Gestaltung von Private-Public-Partnerships (PPP)
Der flächendeckende Breitband-Ausbau von NGA (Next Generation Access) Netzen auf der Basis von Glasfaser-Anschlüssen ist durch die Netzbetreiber alleine nicht wirtschaftlich auf zu bauen. Alleine die Investitionen bei einem unabhängigen Aufbau liegt bei über 40 Mrd. Euro. Nur durch Kooperationen mit kommunalen Organisationen und anderen Mitwirkenden wie z.B. Tiefbauunternehmen oder Energieversorgungs-Unternehmen (EVU) lassen sich Geschäftsmodelle entwickeln, die eine tragfähige Umsetzung ermöglichen. Der Aufbau von Glasfasernetzen in der Fläche benötigt eine auf über mindestens 15 Jahre angelegte Planung. Auch die Amortisationszeiten liegen in vergleichbarer zeitlicher Dimension. Für kommunale Organisationen und EVUs sind das durchaus übliche Zeiträume. Zudem lassen sich in dieser Konstellation Verlege-Arbeiten von Leerrohren mit anderen Tiefbaumaßnahmen kombinieren, so dass die Kosten erheblich gesenkt werden können.
Problematisch ist bei diesen Partnerschaften, in der Regel in der Form von Private-Public-Partnerships (PPP) zwischen öffentlichen Einrichtungen und Privatunternehmen, dass sie nicht üblich und erprobt sind, die Partner unterschiedliche Unternehmenskulturen haben und die Umsetzung konzeptionelle und formal-rechtliche Überlegungen erfordert. Die Prüfung der kommunalen Aufgaben und die Bereitstellung von Finanzmitteln (oder Bürgschaften) dürften gerade in Zeiten enger Haushaltsmittel oder sogar bei Nothaushalten erhebliche Hürden für eine Umsetzung aufbauen.
- Verlegung von Leerrohren bis an den Hausanschluss bei allen Neubau-Erschließungen und allen Tiefbauarbeiten
Ohne erhebliche Zusatz-Investitionen kann bereits heute bei der Neu-Erschließung von Wohn- oder Gewerbegebieten die Verlegung von Leerrohren zusammen mit den übrigen Hausanschlüssen erfolgen – und somit erhebliche Investitionen in der Zukunft einsparen. Es ist unverantwortlich, dass dies immer noch keineswegs selbstverständlich ist.
Es macht allerdings auf der anderen Seite keinen Sinn, Leerrohre irgendwie mit zu verlegen. Jede Trasse ist genau zu dokumentieren, sie sollte nicht unter der Fahrbahndecke verlaufen und am Anfang und Ende der Strecken sowie in Abständen von etwa 100 Metern sollten Schächte installiert werden, damit die verlegten Leerrohre später wieder aufgefunden und zu einem Gesamt-Netz verbunden werden können mit Muffen und Abzweige.
In Baden-Württemberg besteht bereits seit 2009 die verbindliche Verpflichtung aller Kommunen zur Verlegung von Standard-Leerrohren im Beilauf bei allen Tiefbaumaßnahmen im öffentlichen Raum. Diese Verfügung sollte als Muster für alle anderen Bundesländer herangezogen werden. So lassen sich Diskussionen in den einzelnen Gemeinderäten ersparen und auch Kommunen in der Haushaltssicherung oder mit Nothaushalt wären mit erfasst. Selbst bei einem Nothaushalt erscheint es sinnvoll bei anstehenden Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum ein Standard-Leerrohr mit zu verlegen. Bei Verlegekosten von ca. 100 Euro pro Meter bei versiegelter Oberfläche bedeutet de Mitverlegung von Leerrohren Mehrkosten von unter 10 Euro pro Meter (einschließlich der notwendigen Schächte).
- Erarbeitung eines Masterplans für den Aufbau eines flächendeckenden Leerrohrnetzes
Damit Leerrohre, die im Beilauf zu Tiefbauarbeiten verlegt werden, später zum Aufbau eines FttB-Netzes genutzt werden können, bedarf es einer gründlichen Vorplanung. Zunächst muss sichergestellt werden, dass die verlegten Leerrohre später bei Bedarf wieder aufgefunden werden. Eine sorgfältige Dokumentation sollte wie oben beschrieben selbstverständlich sein. Leerrohre sollten zudem in einer einheitlichen Tiefe verlegt werden. Wenn bei Beginn der Verlege-Tätigkeiten ein Masterplan für die Zielstruktur erstellt wird, kann der Bau nach diesem Plan erfolgen und verbleibende Lücken in der Struktur Zug-um-Zug schließen.
- Benennung von Breitbandbeauftragten in den Kommunen
In den meisten Kommunen fehlt eine eindeutige Zuständigkeit für den Breitbandausbau. Bei Breitband-Projekten ist entweder die Wirtschaftsförderung oder das Tiefbauamt als Projektpartner zuständig. Grundsätzlich ist es nicht entscheidend, zu welchem Amt oder welcher Institution der Zuständige gehört. Wichtiger sind die Kontinuität bei der Bearbeitung und die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum Kompetenzen für das Thema aufzubauen und kontinuierlich weiter zu entwickeln. So kann auch die Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern vor Ort gezielt entwickelt werden. Natürlich ist es bei der Umsetzung notwendig, die Zuständigkeit für Breitband in die Stellenbeschreibung und die Zielvereinbarungen aufzunehmen. Bei stetig abnehmenden Mitarbeiterzahlen ist dies für viele kommunale Verwaltungen eine Herausforderung.
Politik als gestaltende Institution bislang nicht präsent
Der Aufbau von flächendeckenden Glasfasernetzen als entscheidender Standortfaktor für Deutschland ist im Hinblick auf die Rahmenbedingungen eine nationale Aufgabe. Die Langfristigkeit des Netzaufbaus und die Komplexität der Organisation für die Umsetzung macht es sinnvoll, dass sich der Staat um die Organisation und die Rahmenbedingung kümmert.
Im föderalen System haben die Bundesländer oft nicht nur eigene Förderbedingungen und Förderquoten, sondern auch eine unterschiedliche Form der Unterstützung von Kommunen mit Beratungsleistungen. Ein Landes-weites Breitband-Kataster gibt es derzeit nur in Nieder-Sachsen, in anderen Bundesländern gibt es dagegen nur einzelne Breitband-Berater. Die konsequente Begleitung und Umsetzung von Kooperationsmodellen für regionale Betreiber fehlt dagegen ebenso wie die Unterstützung von zukunftsweisenden NGA-Netzen.
Während in NRW der stufenweise Ausbau mit Glasfasernetzen zunächst als Fiber-to-the-Curb (FttC) und in einem späteren Schritt als Fiber-to-the-Building (FttB) propagiert wird, verfolgt man in Hessen die Schließung der weißen Flecken bevorzugt mittels Funklösungen. Es gibt zwar durchaus eine Reihe von Szenarien, in denen der Breitbandausbau mittels Funk schneller und mit niedrigeren Kosten erfolgen kann, z.B. wenn die nächste Möglichkeit zur Anbindung an ein Backbone-Netz weit entfernt ist, die zu versorgenden Teilnehmer weit auseinander liegen oder die Qualität der Leitungen im Anschluss-Bereich schlecht ist.
Im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat man im Juni 2010 die Errichtung eines Breitbandkompetenzzentrums (BBCC) ausgeschrieben. Analysiert man die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung kann sich der Verdacht einschleichen, dass es hierbei um ein Kommunikationsorgan für die Ziele der Bundesregierung und eine übergreifende „Bürgermeister-Hotline“ handelt. Diese Zielsetzung scheint nicht stringent, wenn gleichzeitig die Fördermöglichkeiten mit Mitteln aus dem Zukunftssicherungsgesetz („Konjunkturpaket II“) bald ausläuft und die steigende Nachfrage nach Fördermitteln aus dem GAK-Programm (Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und Küstenschutz) eine baldige Erschöpfung der verfügbaren Mittel befürchten lässt! Während einerseits viele Förderanträge gestellt werden, können zunehmend mehr Kommunen keine Fördermittel in Anspruch nehmen, weil sie keinen ordentlichen Haushalt mehr erstellen können und der Haushaltssicherung unterliegen. Wen soll das geplante BBCC dann aber beraten und unterstützen?
Eigentliche Kernaufgaben eines BBCC werden gleichzeitig durch die Bundesnetzagentur wahrgenommen wie z.B. mit dem im Mai 2010 gestartete NGA-Forum. Dabei sollte es doch Aufgabe der Bundesnetzagentur sein, den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern sicher zu stellen. Die Gestaltung neuer Märkte gehört eigentlich nicht dazu! Andere wesentliche Aufgaben eines BBCC sollten in der Entwicklung und Begleitung von Pilotprojekten für den Netzausbau nach Schließung der weißen Flecken und dem Auslaufen der Förderprogramme liegen, Es ist unstrittig, dass der Breitbandausbau bei richtiger Planung auch ohne staatliche Mittel wirtschaftlich betrieben werden kann – und dass nicht nur in Ballungsgebieten! Hierfür müssen aber Partner zusammen gebracht werden, die bislang nicht gewohnt sind, zu kooperieren wie z.B. Netzbetreiber, Stadtwerke, Energieversorger und Tiefbauunternehmen. Neue Gesellschaftformen wie PPPs (Private-Public-Partnerships) müssen erprobt und gestaltet werden. Diese Aktivitäten entstehen derzeit eher zufällig oder durch Eigeninitiativen Einzelner.
Nicht nur die Gestaltung neuer Betreiber-Modelle abseits der etablierten Ansätze muss koordiniert und kommuniziert werden, auch neue Breitband-Anwendung mit übergreifender Bedeutung sollten entwickelt und gefördert werden. Neben den gesellschaftlich relevanten Themen Bildung und Telemedizin als Element zur Kostensenkung im Gesundheitswesen sind auch intelligente Lösungen in Verbindung mit dem Energiemanagement von hoher Zukunftsbedeutung. Hierzu gehören Smart-Grid Lösungen, die Energieverbraucher und –Erzeuger in einer Region „managen“, sowie Konzepte für die Umsetzung der Elektromobilität. Entsprechende Dienste müssen in Kooperation mit der betroffenen Industrie entwickelt und erprobt werden, damit Deutschland in diesem Feld nicht den Anschluss verliert. Erfolgreiche und in Pilotversuchen bewährte Lösungen müssen standardisiert werden, damit es im Ergebnis flächendeckende und wirtschaftlich zu produzierende Lösungen gibt.
Im Umfeld von Breitband-Netzen und Anwendungen gibt es also offensichtlich eine Reihe von wichtigen Aufgaben, die bislang nicht wahrgenommen werden und Kernaufgaben eines BBCC sein sollten. Dabei sei betont, dass es nicht um zusätzliche Fördertöpfe und staatliche Finanzierung geht, sondern in erster Linie um die Stimulation der Entwicklungen, die Koordination der beteiligten Partner, die beratende und Interessen-ausgleichende Begleitung der Umsetzung, die Unterstützung bei der EU-weiten Standardisierung und die Multiplikation erfolgreicher Vorhaben. Leider fehlen bisher erkennbare Ansätze der Politik für eine konsequente Umsetzung dieser Aufgaben.
Umdenken bei Betreibern
Die bislang bewährten Geschäftsmodelle mit vertikal integrierten Betreibern werden wohl nur bedingt auch in Zukunft ein Erfolgsmodell sein. Im traditionellen Telekommunikationsmarkt sind Kooperationen untereinander bislang weitgehend beschränkt auf die Nutzung von Leerrohren und Backbone-Kapazitäten sowie Zusammenschaltung der Netze und Kollokation. Kooperationen mit Unternehmen aus anderen Branchen oder öffentlichen Institutionen sind dagegen eher die Ausnahme.
Die Investitionen für den weiteren Netzausbau sind von einzelnen Unternehmen nicht zu bewältigen. Daher sind Kooperationen in Form von Joint-Ventures und PPPs mit Kommunen, Kreisen und Stadtwerken unerlässlich. Dabei treffen Unternehmen mit unterschiedlichen Unternehmenskulturen und Traditionen, aber auch mit unterschiedlichen Planungsansätzen aufeinander, so dass die richtigen Geschäftsmodelle gefunden und geübt werden müssen.
Auch die heutigen Kabel-TV Anbieter müssen neue Wege gehen, um ihre Märkte zu sichern und weiter auszubauen. Derzeit bauen Kabel-TV-Anbieter ihre Netze zwar zügig Rückkanal-fähig aus, es werden aber mit der Ausnahme von Neubaugebieten keine neuen Netze verlegt. Die Verwendung des Koaxialkabels ist hierfür vermutlich in Zukunft nicht mehr ausreichend. Mit dem richtigen Konzept und den richtigen Kooperationen haben die Kabel-TV Anbieter die Chance, eine Vorreiterrolle bei FttB-Netzen einzunehmen.
Auch auf der anderen Seite der Wertschöpfung hat die heutige Struktur nicht unbedingt das Potenzial auf Zukunftsfähigkeit. Geschlossene Geschäftsmodelle können nicht schnell auf neue Anbieter reagieren. Dies wird aber insbesondere für Geschäftskunden zunehmend wichtiger werden, z.B. in Verbindung mit Cloud-Computing Anwendungen. Hierfür sind Plattformen erforderlich, die über noch zu schaffende Schnittstellen virtuelle Marktplätze ermöglichen, auf denen Anbieter von Lösungen und potenzielle Kunden zusammen kommen können. Neben den vermutlich auch in Zukunft von Privatkunden bevorzugten „Alles-aus-einer-Hand“-Angeboten können so individuell zusammengestellte Dienste-Portfolien treten. Auf den virtuellen Marktplätzen können neben großen Content- und Lösungs-Providern auch mittelständische Lösungsanbieter neue Geschäftsmöglichkeiten finden.
Ein Zukunfts-Szenario
Wenn die Blüte-Zeit der vertikal integrierten Universalanbieter wohl überschritten ist, sind recht unterschiedliche Szenarien für die zukünftige Entwicklung vorstellbar. Die jeweilige Ausgestaltung hängt wesentlich von den beteiligten Partnern und ihren spezifischen Kompetenzen und Strategien ab. Ein Szenario erscheint dabei für den Betrieb von FttB- (oder FttH-) Netzen realistisch:
- Ein im Landkreis agierendes Infrastruktur-Konsortium bestehend aus Stadtwerken der Kommunen, einem Energieversorger und einem Tiefbauunternehmen bauen das Leerrohrnetz konsequent von den Netzwerk-Knoten bis an den Hausanschluss aus. Die Planungen und Vorarbeiten werden fast zehn Jahre dauern und in dieser Zeit investieren alle Partner in das Zugangsnetz ohne größere Rückflüsse durch Umsatzerlöse.
Mit dem Leerrohrnetz können mehrere Fasern oder Kabel parallel bis in jedes Gebäude gebracht werden. Wenn Standard-Leerrohre verlegt werden, bestehen Reserven für weitere interessierte Nutzer. Die Investitionen sind selbst bei Nutzung aller Synergien mit einigen Hundert Euro pro Hausanschluss nicht gering, daher wird neben dem ersten Konsortium mit hoher Sicherheit kein weiterer Infrastruktur-Betreiber ein eigenes Leerrohr-Netz errichten und das erste Konsortium hat somit in dem betreffenden Land-Kreis ein „natürliches“ Monopol.
Umsätze erzielt der Betreiber durch die langfristige Vermietung von Leerrohr-Kapazität an alle interessierten Betreiber zu marktüblichen Preisen von 0,05 bis 0,10 Euro pro Meter und Monat und je eingezogenes Kabel. Der Energieversorger ist einer der Kunden des Konsortiums und vernetzt die Stromzähler in jedem Haushalt, um so eine Smart-Grid-Applikation zu realisieren. Auch werden Stromzapfsäulen vielleicht in Kombination mit der Straßenbeleuchtung verbunden, so dass Elektromobilität im Land-Kreis möglich wird. Der Energieversorger zahlt dabei den gleichen Preis für die Leerrohrnutzung wie die anderen Kunden, eine eigene Verlegung von Leerrohren hätte sich aber auch für EVU wirtschaftlich nicht rentiert.
- Ein regionaler Plattformbetreiber zieht Fasern in die Leerrohre zu den Kunden, die einen Glasfaser-Anschluss benötigen. Auch der Betrieb von Lasern zur Beleuchtung der Fasern und zur Übertragung von Daten wird von ihm realisiert.
Über Standardschnittstellen können sich Dienste-Anbieter mit ihren Produkten an seine Plattform anschließen. Damit wird sowohl aus Sicht des Kunden wie auch aus Sicht der Dienste-Betreiber ein virtueller Marktplatz geschaffen. Der Plattformbetreiber verrechnet seine Leistung in der Regel an die Dienste-Betreiber, die ihrerseits dem Kunden ihre Dienste und den Anschluss gemeinsam in Rechnung stellen.
Einzelne Kunden, die sich ihr Dienste-Portfolio selber zusammenstellen, buchen nur die Leistung des Breitbandanschlusses und zahlen hierfür ca. 10 Euro pro Monat an den Plattformbetreiber. Einen Teil seiner Einnahmen führt der Plattformbetreiber in Form einer Miete für die Leerrohr-Nutzung an die Infrastruktur-Gesellschaft ab.
- Klassische Telekommunikation-Anbieter verbinden die verschiedenen Netze mit den nationalen und internationalen Backbone-Netzen und realisieren wichtige Basis-Dienste wie die Sprachtelefonie, den Internetzugang und Standard-Internet-Dienste. Fernseh- und Video-Angebote werden ebenfalls auf diesem Wege angebunden und über das Glasfasernetz in die Haushalte transportiert. Ergänzend werden Videotelefonie, Back-up Lösungen, Virenschutz und andere ergänzende Dienstleistungen als Zusatz-Module angeboten.
Die Anbieter akquirieren wie heute auch ihre Kunden direkt und auf eigene Rechnung und übernehmen das Kundenmanagement mit Rechnungsstellung und Hotline. Ein Kunde kann je nach Vorlieben entweder alle Leistungen aus einer Hand nehmen oder Dienste unterschiedlicher Anbieter kombinieren.
Seine Rechnung erhält der Kunde von dem oder den von ihm ausgewählten Telekommunikations-Anbietern. Dieser wiederum zahlt an den Plattformbetreiber für den Zugang zum Kunden einen monatlichen Betrag in Höhe von ca. 10 Euro.
- Spezialisierte Lösungs- und Inhalte-Anbieter realisieren für ihre Zielgruppen spezielle Anwendungen, z.B. Vernetzungsdienste für Unternehmen oder Cloud-Computing Lösungen und lassen die IT-Services des Kunden im eigenen Rechenzentrum laufen, so dass der Kunde nur ein Eingabe- und Ausgabegerät („Netz-PC“) benötigt.
Da die Anwendung über eine eigene Datenkommunikationsverbindung realisiert wird und nicht über das öffentliche Internet ist die Sicherheit für den Anwender ungleich höher. Die Kundenbetreuung und die Zahlungsströme entsprechen denjenigen der klassischen Telekommunikations-Anbieter.
Die Zusammensetzung der jeweiligen Anbieter-Gruppen kann von Fall zu Fall anders ausfallen. So könnte das Geschäft als Plattformbetreiber auch für Lieferanten der eingezogenen Kabel interessant sein sowie für Hersteller von System- und Verbindungstechnik, die auf diesem Wege nicht nur den eigenen Marktanteil absichern, sondern auch in neue Geschäftsmodelle mit absehbaren Renditechancen einsteigen. Es ist ebenso vorstellbar, dass der Infrastruktur- und der Plattform-Betreiber von einem gemeinsamen Konsortium realisiert werden.
Zwar entstehen nach diesem Modell mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit neue regionale Monopole für die Glasfaserzugangsnetze und möglicherweise auch für den regionalen Plattform-Betrieb. Dies ist aber unter Wettbewerbsgesichtspunkten unkritisch, wenn im Sinne eines offenen Zugangs („Open Access“) alle interessierten Telekommunikations-Anbieter angeschlossen werden können. Selbst für den Fall, dass nicht alle Schnittstellen zu Content- und Dienste-Bereitstellern realisiert werden können, kann das Geschäftsmodell funktionieren. In diesem Fall ist alternativ eine eigene Glasfaser für den jeweiligen Anbieter durch das Leerrohr zu ziehen und an der Plattform vorbei direkt an die Plattform des jeweiligen Anbieters anzuschließen. Da dies zu höheren Kosten führt, werden die Bemühungen zur Schaffung von Schnittstellen beschleunigt vorangetrieben.
Ein wichtiger Vorteil des skizzierten Szenarios liegt in der Öffnung des Marktes, der nicht wie heute durch den Besitz der Anschlussleitung dominiert wird. Zwar wird über die Vermietung der TAL (Teilnehmer-Anschluss-Leitung) und den Bitstream-Access eine Öffnung für den Wettbewerb realisiert, die aber immer wieder zu Unzufriedenheit und laufenden Verhandlungen führt. Kabel-TV-Angebote können heute zudem nur in den Regionen genutzt werden, in denen bereits ein Koaxialkabel verlegt ist. Über die regionalen Plattformen könnte jeder Kunde an jeder Stelle jeden Dienst buchen und nutzen. So sollte sich der Wettbewerb verlagern von der Schaffung des besten Zugangs hin zur Gestaltung der besten und für die Zielgruppen optimalen Dienste. Da der Zugang für alle Betreiber gleichermaßen möglich ist, können auch kleinere Zielgruppen mit speziellen Angeboten bedient werden. Insgesamt wäre mit diesem Modell allen Bedürfnissen gedient und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes gesteigert!
von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack (TelecomDe.com, weitere Informationen zum Autor)



