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Regulierer schafft mit VDSL-Zugangs-Entscheidung Grundlage für weiteren Breitbandausbau

Submitted by on 07 Dec. 2009 – 16:44

vatm_logo„Diese Beschlüsse der sind ein wichtiger Schritt für den weiteren Ausbau des schnellen modernen Telekommunikationsnetzes in durch verschiedene Investoren”, begrüßt -Geschäftsführer die überwiegend positive Entscheidung der Regulierungsbehörde zu den Anträgen der Vodafone AG & Co. AG auf Zugang zu wichtigen Infrastrukturelementen des -Netzes der Deutschen AG (). Dazu gehören Leerrohre und Kabelverzweiger (). Bei den Anträgen ging es um die elementare Frage, wie Glasfaser näher zum Kunden gebracht werden kann.

Eine wichtige Frage ist entschieden: Die Wettbewerber müssen nicht zigtausende zusätzliche Verteilerkästen neben die großen neuen Multifunktionsgehäuse der DTAG auf die Gehwege stellen, sondern können die Kästen der Telekom gegen Entgelt mitnutzen. Dagegen hatte sich der Ex-Monopolist bis zuletzt gesperrt.

Die Bundesnetzagentur hat nun dem Zugang von Wettbewerbsunternehmen in und nicht an den Kabelverzweigern Vorrang eingeräumt. Die Telekom muss, wenn möglich, platzsparende Maßnahmen ergreifen, so dass weitere Unternehmen gegen Entgelt in dem Gehäuse schalten können und zusätzliche Kästen vermieden werden. Wenn dennoch der Raum nicht ausreicht, muss die DTAG laut Beschluss eine Zusammenschaltungsmöglichkeit neben bzw. am KVz errichten.

Der VATM-Geschäftsführer betont: „Für die Investitionsentscheidungen und Infrastrukturausbaupläne der Wettbewerber sind faire Konditionen bei diesem elementaren Vorleistungsprodukt von entscheidender Bedeutung. Zudem ist es gut für das Straßenbild und wird Bürger und Verantwortliche freuen, wenn nicht zusätzlich zahlreiche neue Schaltkästen auf den ohnehin zumeist engen Gehwegen errichtet werden müssen.“

Ein weiterer Punkt, der Planungssicherheit schafft, ist eine verbesserte Informationspflicht. So müssen Informationen über die Multifunktionsgehäuse und Anschlussparameter bis zum 1. April 2010 vorliegen.

Ähnlich wichtig für die zukünftigen Investitionsentscheidungen in schnelle sind die Zugangsregeln zu Leerrohren. „Diesen wird eine immer größere Relevanz zukommen, nicht nur für den VDSL-Zugang, sondern auch für den gesamten bis zum Haus”, unterstreicht Grützner: Hier wollte die DTAG überdimensionierte Leistungen zu entsprechend überteuerten Preisen anbieten, die den Ausbau gehemmt hätten. Die Regulierungsbehörde habe nun bei der Bereitstellung von Leerrohrkapazitäten eine marktverträglichere Größeneinheit – in Viertelrohr – festgelegt. „Möglich und noch förderlicher wäre allerdings eine noch kleinere Einheit gewesen”, so der Geschäftsführer des VATM. Für den Fall, dass keine Leerrohrkapazitäten mehr frei sind, muss die Telekom Zugang zu ihren ungenutzten Glasfasern gewähren.

„In der Praxis wird sich nun zeigen, ob die Telekom dem Beschluss der Bundesnetzagentur auch folgt oder wie beim Zugang zum einen `operativen Kleinkrieg´ beginnt. Leider haben etwa Erfahrungen bei Pilotbetrieben gezeigt, dass die DTAG versucht, Beschlusspassagen anders zu interpretieren”, warnt Grützner.

„Darüber hinaus müssen jetzt zügig in einem gesonderten Verfahren die Preise für diese Leistungen festgelegt werden. Die Telekom ist am Zug. Sie muss schnell die Entgelte beantragen, damit der Ausbau des Netzes ohne weitere Verzögerung vorangehen kann. Wir haben durch die Verhinderungsstrategie der Telekom schon sehr viel Zeit verloren. Erst nach Abschluss des Entgeltverfahrens wird sich endgültig zeigen, ob der VDSL-Ausbau nun zu einer Erfolgsgeschichte werden kann oder durch zu hohe Preise die Beschlüsse ins Leere laufen”, betont der VATM-Geschäftsführer.

via www.vatm.de


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