Video wichtiger als Sprache?
Mobilfunk ist eine sehr egalitäre Technologie. Alle Nutzer in einer Gegend teilen sich die Kapazität des Funkspektrums. Ohne Teilen ginge es nur, wenn jeder Handybenutzer seinen eigenen Mobilfunkmast hätte. Das Internet basiert ebenfalls auf diesem Grundprinzip. Alle Nutzer teilen die gleichen Leitungen. Jeder überträgt nur für wenige Sekundenbruchteile lang Daten während er eine Website herunterlädt und ist dann damit beschäftigt, diese zu lesen. Videodaten aber fliessen mit konstanter Bandbreite.
Wer im Internet ein Video anschaut, hebelt das Grundprinzip des fairen Teilens aus, indem er oder sie konstant eine grosse Menge an Übertragungskapazität für sich beansprucht. Weil die Bandbreiten im Mobilfunk wesentlich stärker begrenzt sind, als im fixen Internet, wehren sich die Mobilfunkanbieter gegen bandbreitenhungrige mobile Videoanwendungen. Sie haben Angst, dass Ihre Netze von Videodaten hoffnungslos verstopft würden. Videoanbieter hingegen sehen in mobilem Video das grosse Geschäft. Die Branche glaubt, dass man Mobilfunknutzer eher zur Kasse bitten kann, als Surfer im Leitungsgebundenen Internet. Von jedem Pendler jeden Morgen 50 cent für einen Kurzfilm – z.B. die Nachrichten – zu nehmen erscheint ihnen wie die Lizenz zum Geld drucken.
Entlang dieser Linie tobt nun seit einigen Jahren in den USA der Kampf um die Netzneutralität. Die Netzanbieter wissen, dass Video kommen wird, wollen aber sichergehen, dass anderer, möglicherweise wichtigerer Datenverkehr, auch bei hohem Videoaufkommen schnell übertragen werden kann. Hierzu würden sie gerne unterschiedliche Qualitätsklassen einführen. Wichtige Informationen kriegen Vorfahrt vor Video mit der Konsequenz, dass man einige Sekunden warten muss, bevor das Video tatsächlich startet. Gegen dieses Vorhaben kämpfen die Videoanbieter erbittert und haben es geschafft, bei den Demokraten in der US‐Regierung Gehör zu erhalten. Der neue Chef der US‐Regulierungsbehörde für Telekommunikation (FCC) ‐Julius Genachowski ‐ verkündet, er wolle zwei neue Regelungen für Internetverkehr erlassen.
Die erste Neuerung besagt, dass das Verlangsamen bestimmter Angebote verboten sei. Hier stellt sich aber die Frage, ob man etwas ausbremst, wenn man z.B. Sprachdiensten Vorfahrt gewährt. Und ist den Nutzern Sprache nicht wichtiger als Video? Fragen die vermutlich in US Gerichten geklärt werden müssen.
Mit der zweiten Neuerung sollen Netzbetreiber verpflichtet werden, ihren Nutzern mitzuteilen, welchen Methoden des Netzwerkmanagement sie genau verwenden. Gegen dieses Transparenzgebot ist grundsätzlich wenig einzuwenden. Fraglich ist allein, worüber Transparenz geschaffen werden soll, wenn doch die Differenzierung selbst schon verboten ist.
Wie die Mobilnetze mit steigendem Videoaufkommen und ohne fortgeschrittenes Netzwerkmanagement funktionieren können ist ein ungelöstes Problem. Auch neue Technologien wie der UMTS‐Nachfolger LTE werden das Problem kaum lösen sondern nur etwas in die Zukunft verschieben. Wir werden gespannt zusehen, ob sich die US‐Regierung durch Netzneutralitäts-regulierung nicht ein weitgehend unbrauchbares Mobilnetz schafft, in dem Kurzfilme wichtigere Daten ausbremsen.
Thorsten Hau & Prof. Walter Brenner, Universität St. Gallen





