IKT und Breitband nicht im Fokus der Bundes-Politik?
09 Mar. 2010 – 20:21 | No Comment

Die Bundesregierung hat wichtige Aufgaben vor sich, wie ein Konzept zur Regulierung des Finanzsektors, eine Reform des Gesundheitssystems und eine Vereinfachung des komplexen deutschen Steuersystems im Zuge einer grundlegenden Strukturreform.
Auch im Telekommunikationsbereich sind Weichenstellungen für …

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Vorteile durch ein übergeordnetes Breitband-Kompetenzzentrum

Submitted by JK on 25 Oct. 2009 – 09:08One Comment
Breitbandstrategie 2014
Die Bundesregierung hat Anfang 2009 ehrgeizige Ziele für die zukünftige Breitbandversorgung definiert. Danach sollen bis Ende 2010 alle „weißen“ Flecken in Deutschland geschlossen werden, d.h. die heute nicht oder als unterversorgt eingestuften Regionen sollen mit mindestens 1 MBit/s ausgebaut werden und bis 2014 sollen mindestens 75 % der Haushalte mit mehr als 50 MBit/s versorgt werden können. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Attraktivität als Wohnort ist dies eine notwendige, wenn auch mittelfristig nicht ausreichende Zielsetzung.
Für die Schließung der “weißen“ Flecken stehen öffentlichen Fördermitteln bereit. Da es immer noch ca. 230 Gemeinden gibt, die entweder überhaupt nicht mit Breitband versorgt oder nur einen unzureichenden Zugang mit weniger als 1 MBit/s ermöglichen, ist dies grundsätzlich eine richtige Maßnahme. Allerdings bestehen Unstimmigkeiten zwischen den längerfristigen Zielen (Breitbandstrategie 2014) und den Bedingungen für eine Förderung. Die finanziell unterstützen Maßnahmen müssen derzeit keine Entwicklung in Richtung auf 50 MBit/s oder mehr aufzeigen, so dass manche Kurzfristmaßnahme mittelfristig in einer Sackgasse mündet.
Gründe für ein Breitband-Kompetenzzentrum
Obwohl klare Ziele definiert und Mittel zur Förderung bereitgestellt werden, geht es mit dem Breitband-Ausbau in Deutschland nicht so voran, wie es sein könnte. Die Gründe sind vielfältig, die Förderanträge sind komplex und in der Bearbeitung aufwändig. Gleichzeitig ist die Förderung ausschließlich auf die Schließung der „weißen“ Flecken ausgerichtet, die heute mit weniger als 1 MBit/s Bandbreite versorgt sind. Es gibt darüber hinaus eine Reihe von Gründen, warum die Einrichtung eines Breitband-Kompetenzzentrums (BBCC) auf Bundesebene sinnvoll ist:
* Für die Entscheidungsfindung zum richtigen Vorgehen beim Breitband-Ausbau sind Erfahrungen mit Telekommunikations-Technologien und bei der Gestaltung von Geschäftsmodellen erforderlich sowie Verhandlungsgeschick zur Sicherstellung tragfähiger Partnerschaften
* Der TK-Markt ist durch eine hohe Dynamik bei verfügbaren Technologien und auf der Anbieter-Seite charakterisiert
* Die Verträglichkeit und Zukunftssicherheit von Übertragungs-Technologien ist nicht immer einfach zu beurteilen und die Entstehung von Flickenteppichen aus vielen Einzelnetzen sollte verhindert werden
* Das Ziel einer Glasfaser-Versorgung bis zum Haushalt (FttB und FttH) ist nur in Ausnahmefällen auf einen Schritt zu erreichen und erfordert vorausschauende Planung über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren
* In Kommunalverwaltungen fehlen oft Erfahrung und Kompetenz für die Konzeption und Umsetzung von Telekommunikations-Vorhaben
* Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind den Verwaltungen in der Regel in der Kenntnis der Erfordernisse weit voraus, sie sind allerdings als wirtschaftliche handelnde Unternehmen alleine nicht in der Lage, den Breitband-Ausbau zu stemmen
* Regionale Zugangsnetze als Open-Access-Plattform können den Wettbewerb auf Diensteebene anregen und für mittelständische Unternehmen öffnen, sie entstehen aber nur selten alleine auf Initiative einer Kommune oder eines Kreises
* Die Bündelung von Interessen einzelner Kommunen auf Kreisebene ist mitunter schwierig
* Für die Entwicklung und Verbreitung von Modellprojekten fehlt eine koordinierende Institution
Kernaufgaben für ein Breitband-Kompetenzzentrum des Bundes
Bei der Lösung dieser Problemstellungen kann ein übergeordnetes Breitband-Kompetenzzentrum (BBCC) durch kompetente Information, Beratung, Koordination und operative Unterstützung beschleunigend wirken. Ein erfolgversprechendes BBCC muss dabei unabhängig von Anbieter- und Hersteller-Interessen agieren und durch einen engen Informationsaustausch mit nationalen und internationalen Institutionen nach den besten Lösungen („Best Practises“) suchen, um diese zu multiplizieren. Landesspezifisch gibt es bereits unterschiedliche Unterstützungsangebote, die aber auch nicht die erforderliche Befugnisse und Ausstattung haben. Es wäre naheliegend ein bundesweit agierendes BBCC dem Bundes-Wirtschaftsministerium anzugliedern und in ein gemeinsames Netzwerk mit den in einigen Bundeländern eingerichteten Kompetenzzentren ein zubinden. Zu den primären Aufgaben eines übergeordneten Breitband-Kompetenzzentrums gehören daher:
* Sammlung, Bewertung und Aufbereitung von Informationen zu Breitband-Technologien und internationalen Best-Practise  Beispielen
* Kommunikation gegenüber anderen Behörden, Kreisen und Kommunen
* Enge Koordination und Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, mit Netzbetreibern Herstellern und deren jeweiligen Branchen-Verbänden sowie den Kompetenzzentren der Länder
* Zusammenarbeit mit den EU-Behörden für die Ausgestaltung der Förderprogramme
* Vor-Ort-unterstützung von Kommunen und Kreisen beim Breitband-Ausbau durch eigene Experten (oder durch Experten der Landes BBCC)
* Entwicklung von Konzepten für regionale Zugangsnetze (z.B. als PPP zwischen Kreisen und Netzbetreibern) und operative Unterstützung bei der Umsetzung
* Aufbereitung von Modellprojekten für eine weitere Multiplikation
* Unterstützung von Modellprojekten für innovative Breitband-Applikationen
Bedeutung von Modellprojekten für den Infrastruktur-Aufbau
Ein Schwerpunkt wird die enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Anbietern sein und die Kommunikation von Ergebnissen aus den Modellprojekten und dem hierbei erarbeiteten exemplarischen Vorgehen. Zur Unterstützung von Kommunen beim Breitband-Ausbau ist eine kompetente und Anbieter-neutrale Unterstützung ebenso notwendig wie die notwendige finanzielle Förderung der Umsetzung. Die gezielte Initiierung und Begleitung von Modellprojekten wird ein weiterer Kernpunkt der Leistungen sein. Wenn auch die konkrete Situation in jeder Kommune erfahrungsgemäß anders ist, so gibt es doch Gemeinsamkeiten, die über Modellprojekte entwickelt und multipliziert werden können. Dies betrifft insbesondere die Konzeption und den Aufbau von Betreibergesellschaften für regionale Zugangsnetze auf Kreisebene. Hierbei geht es nicht nur um die Lösung von technologischen Migrationsfragen sondern auch um die Gestaltung von Geschäftsmodellen und Kooperationen. Die Einbindung von Kommunen und Kreisen in Betreibergesellschaften (z.B. durch Bildung von Private-Public-Partnerships – PPP) kann die nachhaltige Entwicklung im Sinne der Regionalentwicklung fördern und absichern.
Zu den Aufgaben eines Kompetenzzentrums sollte neben der Entwicklung und Umsetzung von Modellprojekten die Beratung von Kreisen und Kommunen durch eigene Experten (oder durch Experten der Landes-Kompetenzzentren) gehören, die den Aufbau von regionalen Netzen z.B. durch Projektmanagement-Leistungen oder auch auf Interimsbasis vor Ort vorantreiben können. Die Bewertung von Aufbaukonzepten und Phasenmodellen für die zeitliche Entwicklung aus einer Technologie- und Anbieter-neutralen Perspektive und unter Berücksichtigung der absehbaren technologischen Entwicklung kann Vertretern von Verwaltung und Politik bei der Entscheidungsvorbereitung und beim Ausräumen von Bedenken helfen.
Modellprojekte für Breitband-Anwendungen
Zu den Modellprojekten, die über das Kompetenzzentrum entwickelt werden, sollten nicht nur solche für den Ausbau der Breitbandnetze gehören, sondern auch zur Entwicklung von innovativen Breitband-Anwendungen. Zwar wächst der Bedarf nach Bandbreite bedingt durch wachsende Nutzzahlen und eine steigende Intensität in der Nutzung stetig weiter. Zusätzlicher Nutzen für Unternehmen und Gesellschaft entsteht allerdings erst durch die Entwicklung und Einführung von Applikationen. Dabei gibt es keinen gesellschaftlich oder wirtschaftlich relevanten Bereich, der nicht durch Breitband-Applikationen verbessert werden kann. Beispiele sind Bildungsplattformen für die schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, Telemedizin-Anwendungen, Lösungen für den Bereich der Pflege zuhause, Smart-Grid-Anwendungen für die Optimierung der Energieerzeugung und –Verteilung. Viele der möglichen Anwendungen kommen der Allgemeinheit zugute und sollten entsprechend gefördert werden. Rein privat-wirtschaftliche Lösungen entstehen dagegen in der Regel auch ohne die Förderung ein Kompetenzzentrum und brauchen keine Begleitung durch ein Bundes-BBCC. Anders sieht dies allerdings für solche Lösungen aus, die die Effizienz in der Verwaltung und das Zusammenwirken von Verwaltungen mit Bürgern  und Unternehmen betreffen. Die Entwicklung hierfür geeigneter eGovernment-Applikationen kann durchaus im Interesse der Allgemeinheit liegen und mittelfristig bei der Senkung der Kosten helfen.
Die Entwicklung von Applikationen wirft neben den rein technischen Herausforderungen und der Akzeptanz durch die Nutzer weitere Fragestellungen, die durch ein bundesweit agreierendes Kompetenz-Zentrum unterstützt werden könnten. Dies trifft die Aspekte der Rechteverwertung („Intellectual Property Rights“ – IPR), die gerade bei gemeinsamen Entwicklungsvorhaben mehrerer Partner gelegentlich zu wenig Beachtung finden, sich nach einer erfolgreichen Entwicklung aber als kritischer Erfolgsautor für die Umsetzung erweisen können. Dies trifft umso eher zu, wenn ungleiche Partner wie Konzerne und mittelständische Unternehmen zusammen wirken. Neben den IPR ist bereits früh bei der Planung von neuen Applikationen ein Geschäftsmodell zu entwickeln, in dem die Beiträge der Partner bewertet werden, gegebenenfalls Lücken identifiziert und die Wirtschaftlichkeit ermittelt wird. Die Entwicklung von Breitband-Applikationen sollte nicht von technischen Möglichkeiten ausgehen, sondern von einem konkreten Bedarf und einem quantifizierbaren Nutzen der potenziellen Käufer.
Als erfolgreich für die Entwicklung neuer Breitband-Anwendungen hat sich das PPP-Modell am Beispiel des T-City Projekts in Friedrichshafen erwiesen, wenn interessierte Anwender-Organisationen zusammen mit Herstellern Spezifikationen entwickeln und die Risiken der Umsetzung teilen. Breitband-Anwendungen sind grundsätzlich in allen Lebenslagen sinnvoll nutzbar. Die Wirtschaft hat die Vorteile schon längst erkannt und setzt eine Reihe von Breitband-Anwendungen erfolgreich um, z.B. für eCommerce und Kollaboration. Ähnlich wie beim Breitband-Ausbau sind die Investitionen oft zu hoch für einzelne Institutionen und die Technologie komplex, zusätzlich ist das Anfangsrisiko einer Neuentwicklung in der Regel hoch und der Aufbau von Pilotanwendungen aufwändig. Umso mehr bietet sich dieses Betätigungsfeld als eine weitere Aufgabe für ein Anbieter-neutrales Breitband-Kompetenzzentrum an.
Organisation eines Breitband-Kompetenzzentrums
Wenn ein bundesweit agierendes Breitband-Kompetenzzentrum eingerichtet wird, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter sowohl mit in den Abläufen der Verwaltung und des Ministeriums vertrauten Managern als auch mit erfahrenen Telekommunikations-Experten zu besetzen, die die „Sprache“ der Anbieter sprechen und Konzepte technologisch und wirtschaftlich bewerten können. Die Aufgaben eines BBCC sind sehr breit und daher werden für die Organisation Mitarbeiter benötigt, die die vorhandenen Förderprogramme und Förderbedingungen kennen, aber auch neue Programme mitgestalten und verhandeln können. Als Ansprechpartner für die Bundesnetzagentur werden Mitarbeiter mit juristischen Kenntnissen im Bereich der Telekommunikations-Regulierung benötigt. Ebenso werden aber auch Experten für die Beurteilung von Übertragungstechnologien und zur Diskussion von technischen Konzepten mit Anbietern und Netzbetreibern benötigt. Da alle Lösungen, sowohl im Hinblick auf Betreiber-Gesellschaften für Infrastruktur als auch für die Entwicklung von Breitband-Applikationen von dem erzielbaren wirtschaftlichen Nutzen geprägt sein sollten, werden Experten zur Beurteilung von Geschäftsplänen und zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen benötigt.
Alle Aufgaben zielen nicht auf akademischen Erkenntnisgewinn sondern auf pragmatische, im kommunalen Umfeld umsetzbare Lösungen. Die Mitarbeiter eines BBCC müssen daher nicht nur Experten in ihrem Bereich sein, sondern auch Generalisten mit der Fähigkeit zur verständlichen Kommunikation. In vielen Bereichen der praktischen Umsetzung werden Kompromisse mit Augenmaß vor der Realisierung theoretischer Ideale stehen, so dass Pragmatismus und Verhandlungsgeschick insbesondere die Arbeit vor Ort in Kreisen und Kommunen kennzeichnen sollte. Die Entwicklung von Modellprojekten erfordert einerseits die Offenheit und Unvoreingenommenheit für neue technische oder organisatorische Lösungen, andererseits den Weitblick zur Verallgemeinerung auf die Situation in anderen Kommunen.
Fazit: ein BBCC des Bundes ist für Deutschland sinnvoll
Der Umgang mit Breitband-Strukturen und Anwendungen ist in vieler Hinsicht komplex, sei es von technologischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Seite. Einzelne Kommunen sind hierbei oftmals ebenso überfordert wie einzelne Anbieter. Die nachhaltige Konzeption für ein „Breitband-fähiges“ Deutschland braucht eine langfristige Perspektive über mehrere Jahrzehnte. Dabei gilt es nicht nur das „große“ Bild zu erstellen, sondern im Kleinen in den Kommunen zum Leben zu erwecken. Heutige Versäumnisse im Aufbau von Infrastrukturen rächen sich in der Zukunft entweder durch Nachteile in der Wettbewerbsfähigkeit oder in unverhältnismäßig hohen Investitionsaufwänden. Bei dem hohen Stellenwert, den die Telekommunikation im Ganzen und Breitband im Speziellen für die Entwicklung von Gesellschaft und Unternehmen einnimmt, ist die Einrichtung eines auf diese Belange ausgerichteten Breitband-Kompetenzzentrums die richtige Antwort.

Dr. rer. nat. Jürgen KaackBreitbandstrategie 2014

Die Bundesregierung hat Anfang 2009 ehrgeizige Ziele für die zukünftige Breitbandversorgung definiert. Danach sollen bis Ende 2010 alle „weißen“ Flecken in Deutschland geschlossen werden, d.h. die heute nicht oder als unterversorgt eingestuften Regionen sollen mit mindestens 1 MBit/s ausgebaut werden und bis 2014 sollen mindestens 75 % der Haushalte mit mehr als 50 MBit/s versorgt werden können. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Attraktivität als Wohnort ist dies eine notwendige, wenn auch mittelfristig nicht ausreichende Zielsetzung.

Für die Schließung der “weißen“ Flecken stehen öffentlichen Fördermitteln bereit. Da es immer noch ca. 230 Gemeinden gibt, die entweder überhaupt nicht mit Breitband versorgt oder nur einen unzureichenden Zugang mit weniger als 1 MBit/s ermöglichen, ist dies grundsätzlich eine richtige Maßnahme. Allerdings bestehen Unstimmigkeiten zwischen den längerfristigen Zielen (Breitbandstrategie 2014) und den Bedingungen für eine Förderung. Die finanziell unterstützen Maßnahmen müssen derzeit keine Entwicklung in Richtung auf 50 MBit/s oder mehr aufzeigen, so dass manche Kurzfristmaßnahme mittelfristig in einer Sackgasse mündet.

Gründe für ein Breitband-Kompetenzzentrum

Obwohl klare Ziele definiert und Mittel zur Förderung bereitgestellt werden, geht es mit dem Breitband-Ausbau in Deutschland nicht so voran, wie es sein könnte. Die Gründe sind vielfältig, die Förderanträge sind komplex und in der Bearbeitung aufwändig. Gleichzeitig ist die Förderung ausschließlich auf die Schließung der „weißen“ Flecken ausgerichtet, die heute mit weniger als 1 MBit/s Bandbreite versorgt sind. Es gibt darüber hinaus eine Reihe von Gründen, warum die Einrichtung eines Breitband-Kompetenzzentrums (BBCC) auf Bundesebene sinnvoll ist:

* Für die Entscheidungsfindung zum richtigen Vorgehen beim Breitband-Ausbau sind Erfahrungen mit Telekommunikations-Technologien und bei der Gestaltung von Geschäftsmodellen erforderlich sowie Verhandlungsgeschick zur Sicherstellung tragfähiger Partnerschaften

* Der TK-Markt ist durch eine hohe Dynamik bei verfügbaren Technologien und auf der Anbieter-Seite charakterisiert

* Die Verträglichkeit und Zukunftssicherheit von Übertragungs-Technologien ist nicht immer einfach zu beurteilen und die Entstehung von Flickenteppichen aus vielen Einzelnetzen sollte verhindert werden

* Das Ziel einer Glasfaser-Versorgung bis zum Haushalt (FttB und FttH) ist nur in Ausnahmefällen auf einen Schritt zu erreichen und erfordert vorausschauende Planung über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren

* In Kommunalverwaltungen fehlen oft Erfahrung und Kompetenz für die Konzeption und Umsetzung von Telekommunikations-Vorhaben

* Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind den Verwaltungen in der Regel in der Kenntnis der Erfordernisse weit voraus, sie sind allerdings als wirtschaftliche handelnde Unternehmen alleine nicht in der Lage, den Breitband-Ausbau zu stemmen

* Regionale Zugangsnetze als Open-Access-Plattform können den Wettbewerb auf Diensteebene anregen und für mittelständische Unternehmen öffnen, sie entstehen aber nur selten alleine auf Initiative einer Kommune oder eines Kreises

* Die Bündelung von Interessen einzelner Kommunen auf Kreisebene ist mitunter schwierig

* Für die Entwicklung und Verbreitung von Modellprojekten fehlt eine koordinierende Institution

Kernaufgaben für ein Breitband-Kompetenzzentrum des Bundes

Bei der Lösung dieser Problemstellungen kann ein übergeordnetes Breitband-Kompetenzzentrum (BBCC) durch kompetente Information, Beratung, Koordination und operative Unterstützung beschleunigend wirken. Ein erfolgversprechendes BBCC muss dabei unabhängig von Anbieter- und Hersteller-Interessen agieren und durch einen engen Informationsaustausch mit nationalen und internationalen Institutionen nach den besten Lösungen („Best Practises“) suchen, um diese zu multiplizieren. Landesspezifisch gibt es bereits unterschiedliche Unterstützungsangebote, die aber auch nicht die erforderliche Befugnisse und Ausstattung haben. Es wäre naheliegend ein bundesweit agierendes BBCC dem Bundes-Wirtschaftsministerium anzugliedern und in ein gemeinsames Netzwerk mit den in einigen Bundeländern eingerichteten Kompetenzzentren ein zubinden. Zu den primären Aufgaben eines übergeordneten Breitband-Kompetenzzentrums gehören daher:

* Sammlung, Bewertung und Aufbereitung von Informationen zu Breitband-Technologien und internationalen Best-Practise  Beispielen

* Kommunikation gegenüber anderen Behörden, Kreisen und Kommunen

* Enge Koordination und Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, mit Netzbetreibern Herstellern und deren jeweiligen Branchen-Verbänden sowie den Kompetenzzentren der Länder

* Zusammenarbeit mit den EU-Behörden für die Ausgestaltung der Förderprogramme

* Vor-Ort-unterstützung von Kommunen und Kreisen beim Breitband-Ausbau durch eigene Experten (oder durch Experten der Landes BBCC)

* Entwicklung von Konzepten für regionale Zugangsnetze (z.B. als PPP zwischen Kreisen und Netzbetreibern) und operative Unterstützung bei der Umsetzung

* Aufbereitung von Modellprojekten für eine weitere Multiplikation

* Unterstützung von Modellprojekten für innovative Breitband-Applikationen

Bedeutung von Modellprojekten für den Infrastruktur-Aufbau

Ein Schwerpunkt wird die enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Anbietern sein und die Kommunikation von Ergebnissen aus den Modellprojekten und dem hierbei erarbeiteten exemplarischen Vorgehen. Zur Unterstützung von Kommunen beim Breitband-Ausbau ist eine kompetente und Anbieter-neutrale Unterstützung ebenso notwendig wie die notwendige finanzielle Förderung der Umsetzung. Die gezielte Initiierung und Begleitung von Modellprojekten wird ein weiterer Kernpunkt der Leistungen sein. Wenn auch die konkrete Situation in jeder Kommune erfahrungsgemäß anders ist, so gibt es doch Gemeinsamkeiten, die über Modellprojekte entwickelt und multipliziert werden können. Dies betrifft insbesondere die Konzeption und den Aufbau von Betreibergesellschaften für regionale Zugangsnetze auf Kreisebene. Hierbei geht es nicht nur um die Lösung von technologischen Migrationsfragen sondern auch um die Gestaltung von Geschäftsmodellen und Kooperationen. Die Einbindung von Kommunen und Kreisen in Betreibergesellschaften (z.B. durch Bildung von Private-Public-Partnerships – PPP) kann die nachhaltige Entwicklung im Sinne der Regionalentwicklung fördern und absichern.

Zu den Aufgaben eines Kompetenzzentrums sollte neben der Entwicklung und Umsetzung von Modellprojekten die Beratung von Kreisen und Kommunen durch eigene Experten (oder durch Experten der Landes-Kompetenzzentren) gehören, die den Aufbau von regionalen Netzen z.B. durch Projektmanagement-Leistungen oder auch auf Interimsbasis vor Ort vorantreiben können. Die Bewertung von Aufbaukonzepten und Phasenmodellen für die zeitliche Entwicklung aus einer Technologie- und Anbieter-neutralen Perspektive und unter Berücksichtigung der absehbaren technologischen Entwicklung kann Vertretern von Verwaltung und Politik bei der Entscheidungsvorbereitung und beim Ausräumen von Bedenken helfen.

Modellprojekte für Breitband-Anwendungen

Zu den Modellprojekten, die über das Kompetenzzentrum entwickelt werden, sollten nicht nur solche für den Ausbau der Breitbandnetze gehören, sondern auch zur Entwicklung von innovativen Breitband-Anwendungen. Zwar wächst der Bedarf nach Bandbreite bedingt durch wachsende Nutzzahlen und eine steigende Intensität in der Nutzung stetig weiter. Zusätzlicher Nutzen für Unternehmen und Gesellschaft entsteht allerdings erst durch die Entwicklung und Einführung von Applikationen. Dabei gibt es keinen gesellschaftlich oder wirtschaftlich relevanten Bereich, der nicht durch Breitband-Applikationen verbessert werden kann. Beispiele sind Bildungsplattformen für die schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, Telemedizin-Anwendungen, Lösungen für den Bereich der Pflege zuhause, Smart-Grid-Anwendungen für die Optimierung der Energieerzeugung und –Verteilung. Viele der möglichen Anwendungen kommen der Allgemeinheit zugute und sollten entsprechend gefördert werden. Rein privat-wirtschaftliche Lösungen entstehen dagegen in der Regel auch ohne die Förderung ein Kompetenzzentrum und brauchen keine Begleitung durch ein Bundes-BBCC. Anders sieht dies allerdings für solche Lösungen aus, die die Effizienz in der Verwaltung und das Zusammenwirken von Verwaltungen mit Bürgern  und Unternehmen betreffen. Die Entwicklung hierfür geeigneter eGovernment-Applikationen kann durchaus im Interesse der Allgemeinheit liegen und mittelfristig bei der Senkung der Kosten helfen.

Die Entwicklung von Applikationen wirft neben den rein technischen Herausforderungen und der Akzeptanz durch die Nutzer weitere Fragestellungen, die durch ein bundesweit agreierendes Kompetenz-Zentrum unterstützt werden könnten. Dies trifft die Aspekte der Rechteverwertung („Intellectual Property Rights“ – IPR), die gerade bei gemeinsamen Entwicklungsvorhaben mehrerer Partner gelegentlich zu wenig Beachtung finden, sich nach einer erfolgreichen Entwicklung aber als kritischer Erfolgsautor für die Umsetzung erweisen können. Dies trifft umso eher zu, wenn ungleiche Partner wie Konzerne und mittelständische Unternehmen zusammen wirken. Neben den IPR ist bereits früh bei der Planung von neuen Applikationen ein Geschäftsmodell zu entwickeln, in dem die Beiträge der Partner bewertet werden, gegebenenfalls Lücken identifiziert und die Wirtschaftlichkeit ermittelt wird. Die Entwicklung von Breitband-Applikationen sollte nicht von technischen Möglichkeiten ausgehen, sondern von einem konkreten Bedarf und einem quantifizierbaren Nutzen der potenziellen Käufer.

Als erfolgreich für die Entwicklung neuer Breitband-Anwendungen hat sich das PPP-Modell am Beispiel des T-City Projekts in Friedrichshafen erwiesen, wenn interessierte Anwender-Organisationen zusammen mit Herstellern Spezifikationen entwickeln und die Risiken der Umsetzung teilen. Breitband-Anwendungen sind grundsätzlich in allen Lebenslagen sinnvoll nutzbar. Die Wirtschaft hat die Vorteile schon längst erkannt und setzt eine Reihe von Breitband-Anwendungen erfolgreich um, z.B. für eCommerce und Kollaboration. Ähnlich wie beim Breitband-Ausbau sind die Investitionen oft zu hoch für einzelne Institutionen und die Technologie komplex, zusätzlich ist das Anfangsrisiko einer Neuentwicklung in der Regel hoch und der Aufbau von Pilotanwendungen aufwändig. Umso mehr bietet sich dieses Betätigungsfeld als eine weitere Aufgabe für ein Anbieter-neutrales Breitband-Kompetenzzentrum an.

Organisation eines Breitband-Kompetenzzentrums

Wenn ein bundesweit agierendes Breitband-Kompetenzzentrum eingerichtet wird, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter sowohl mit in den Abläufen der Verwaltung und des Ministeriums vertrauten Managern als auch mit erfahrenen Telekommunikations-Experten zu besetzen, die die „Sprache“ der Anbieter sprechen und Konzepte technologisch und wirtschaftlich bewerten können. Die Aufgaben eines BBCC sind sehr breit und daher werden für die Organisation Mitarbeiter benötigt, die die vorhandenen Förderprogramme und Förderbedingungen kennen, aber auch neue Programme mitgestalten und verhandeln können. Als Ansprechpartner für die Bundesnetzagentur werden Mitarbeiter mit juristischen Kenntnissen im Bereich der Telekommunikations-Regulierung benötigt. Ebenso werden aber auch Experten für die Beurteilung von Übertragungstechnologien und zur Diskussion von technischen Konzepten mit Anbietern und Netzbetreibern benötigt. Da alle Lösungen, sowohl im Hinblick auf Betreiber-Gesellschaften für Infrastruktur als auch für die Entwicklung von Breitband-Applikationen von dem erzielbaren wirtschaftlichen Nutzen geprägt sein sollten, werden Experten zur Beurteilung von Geschäftsplänen und zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen benötigt.

Alle Aufgaben zielen nicht auf akademischen Erkenntnisgewinn sondern auf pragmatische, im kommunalen Umfeld umsetzbare Lösungen. Die Mitarbeiter eines BBCC müssen daher nicht nur Experten in ihrem Bereich sein, sondern auch Generalisten mit der Fähigkeit zur verständlichen Kommunikation. In vielen Bereichen der praktischen Umsetzung werden Kompromisse mit Augenmaß vor der Realisierung theoretischer Ideale stehen, so dass Pragmatismus und Verhandlungsgeschick insbesondere die Arbeit vor Ort in Kreisen und Kommunen kennzeichnen sollte. Die Entwicklung von Modellprojekten erfordert einerseits die Offenheit und Unvoreingenommenheit für neue technische oder organisatorische Lösungen, andererseits den Weitblick zur Verallgemeinerung auf die Situation in anderen Kommunen.

Fazit: ein BBCC des Bundes ist für Deutschland sinnvoll

Der Umgang mit Breitband-Strukturen und Anwendungen ist in vieler Hinsicht komplex, sei es von technologischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Seite. Einzelne Kommunen sind hierbei oftmals ebenso überfordert wie einzelne Anbieter. Die nachhaltige Konzeption für ein „Breitband-fähiges“ Deutschland braucht eine langfristige Perspektive über mehrere Jahrzehnte. Dabei gilt es nicht nur das „große“ Bild zu erstellen, sondern im Kleinen in den Kommunen zum Leben zu erwecken. Heutige Versäumnisse im Aufbau von Infrastrukturen rächen sich in der Zukunft entweder durch Nachteile in der Wettbewerbsfähigkeit oder in unverhältnismäßig hohen Investitionsaufwänden. Bei dem hohen Stellenwert, den die Telekommunikation im Ganzen und Breitband im Speziellen für die Entwicklung von Gesellschaft und Unternehmen einnimmt, ist die Einrichtung eines auf diese Belange ausgerichteten Breitband-Kompetenzzentrums die richtige Antwort.

von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack (TelecomDe.com, weitere Informationen zum Autor)

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