Studie: Breitbandausbau des deutschen TK-Netzes
4. Ablauf eines Breitbandprojektes im ländlichen Raum
EU-Fördermittel
Viele Kommunen sind entweder ganz oder in Teilen des Gemeindegebietes heute noch mit weniger als 1 MBit/s angebunden und gelten somit als unterversorgt. Eine Erhebung durch das „Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen “ hat ergeben, dass noch 40% aller Kommunen hiervon betroffen sind. Der Ausbau der Breitbandnetze wird durch die deutschen Bundesländer mit Mitteln der Europäischen Union (EU) aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und Küstenschutz (GAK) unterstützt.
Voraussetzungen
Hierfür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Unterversorgung (Undersupply) mit weniger als 1 MBit/s in relevanten Teilen der Ortschaften.
2. Es liegt Marktversagen (Market Failure) vor, d.h. kein Anbieter will ohne Beihilfe das Netz weiter ausbauen.
3. Die Kommune gehört zur ländlichen Kulisse und die unterversorgten Ortschaften haben weniger als 10000 Einwohner.
Umsetzungsphasen
Die Umsetzung des Breitbandausbaus unter Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln erfolgt typischerweise in verschiedenen Phasen:
• Analysen zur Bedarfs- und Versorgungssituation im Gemeindegebiet
• Identifikation und Ansprache potenziell geeigneter Betreiber
• Durchführung von Workshops mit interessierten Netzbetreibern und Betreibern von Backbone-Netzen
• Erstellung einer Grobplanung für den möglichen Aufbau eine passiven Breitbandinfrastruktur zusammen mit dem Tiefbauamt (als Alternative zur Übernahme der Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers)
• Vorbereitung einer Unterlage zur Ausschreibung für den Netzausbau
• Bewertung der eingehenden Angebote und Konzepte der Netzbetreiber
• Vorbereitung der Entscheidungsfindung in der Gemeinde
• Erstellung eines Förderantrages zum GAK-Programm (oder bis Ende 2010 Konjunkturpaket II)
Die Projektarbeit bis zur Entscheidungsfindung wird in verschiedene Leistungspakete untergliedert, die es der Gemeinde ermöglichen, nach jeder Phase über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
4.1 Grundlagen für einen Förderantrag
Potenzialanalyse
Die Erarbeitung einer groben Potenzialanalyse für die einzelnen Ortsteile erfolgt zunächst auf der Basis von Analysen von vorhandenen statistischen Informationen. Dann wird ein Fragebogen zur derzeitigen Versorgungssituation und dem bestehenden Bedarf an Haushalte und Gewerbeunternehmen in den Ortsteilen verteilt. Die Ergebnisse werden in einem Dokument zur Darstellung der Bedarfslage zusammengefasst.
Dokumentation
Mit der Abfrage und der Analyse der bestehenden Infrastrukturkapazitäten und Netzstrukturen bei den im Gemeindegebiet präsenten Netzbetreibern einschließlich der bereits verlegten Leerrohre und der Standorte von Kabelverzweigern in den für den Ausbau vordringlichen Ortsteilen werden Möglichkeiten geprüft, den Ausbau durch Nutzung der vorhandenen Infrastruktur zu unterstützen. Die Analyse erfolgt durch Interviews mit den Experten der Gemeinde und Vertretern des Tiefbauamts sowie mit Vertretern der Netzbetreiber. Ergänzt wird die Informationsbeschaffung durch Recherchen bei der Deutschen Telekom und bei alternativen oder regionalen Anbietern im Hinblick auf den geplanten Netzausbau im Stadtgebiet. Die Ergebnisse werden in einem Dokument zusammengestellt, die Pläne werden vom Tiefbauamt geliefert.
Umsetzungskonzept
Die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für den Netzausbau und die Betrachtung alternativer Techniken, falls Baumaßnahmen unverhältnismäßig teuer werden, z.B. durch eine Funkanbindung über Richtfunk oder WiMAX bis zum Kabelverzweiger [zum Zwecke eines Ausbaus zum Outdoor-DSLAM durch die Anschlussnetzbetreiber oder auch unter Nutzung der digitalen Dividende (Digital Dividend) oder CATV…] (warum eckige Klammern?), schaffen die Voraussetzung für die Ausschreibung. Neben der Verlegung eigener Leerrohre (Empty Conduits) für Glasfaserstrecken soll die Anmietung vorhandener Strecken von Backbone-Betreibern geprüft und bewertet werden. Die Planung der möglichen Streckenführung erfolgt in den meisten Fällen federführend durch das Tiefbauamt.
4.2 Erarbeitung eines Geschäftsmodells und einer Ausschreibung
Geschäftsmodell
Die Erarbeitung eines Konzeptes zum Geschäfts- und Partnermodell wird dann erforderlich, wenn die Kommune oder der Kreis selbst operative Aufgaben übernehmen will, z.B. mit einer eigenen Betreibergesellschaft für das regionale Zugangsnetz. Die Netzbetreiber können beispielsweise im Zuge des Netzausbaus Leerrohr-Infrastruktur von der Gemeinde anmieten und das Kundengeschäft eigenverantwortlich führen. Das Geschäftsmodell soll ein tragfähiges und zukunftssicheres Konzept für den Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet liefern. Bevorzugt werden Partner, die einen Open-Access-Ansatz unterstützen und auch anderen Anbietern Zugang zu der aufzubauenden Breitbandinfrastruktur gewähren.
Ausschreibung
Die Erarbeitung einer Ausschreibung zur Ansprache von Netzbetreibern erfolgt oft zusammen mit Vertretern der Verwaltung (z.B. Wirtschaftsförderung und Rechtsamt) und ist zwingend erforderlich, wenn die Kommune einen Vertrag mit einem Betreiber schließen will. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt durch die Gemeinde. Die Auswertung der eingehenden Angebote nach vorab definierten Kriterien und die Erstellung einer Kalkulationsgrundlage durch Abschätzung von Investitionskosten für die Umsetzung unter enger Mitwirkung des Bauamts dienen als Vorbereitung einer Entscheidung. Dabei werden die Kosten für die Tiefbauarbeiten, die Errichtung von Schächten und Muffen und ergänzend die Zahlung der Wirtschaftlichkeitslücke berücksichtigt.
4.3 Erarbeitung des Förderantrags für Investitionshilfen
GAK-Fördermittel
Jährlich stellt der Bund GAK-Fördermittel für den Breitbandausbau in nicht versorgten oder unterversorgten ländlichen Gebieten (durchschnittlich weniger als 1 MBit/s) in Höhe von 16,7 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderbedingungen aus dem GAK-Programm sind allerdings eng gefasst und die Beantragung recht komplex, sodass nur wenige Kommunen Förderanträge ohne externe Hilfe erstellen können. Viele Kommunen stellen keinen Antrag, da maximal 2 MBit/s für den Ausbau in einer für den Förderantrag erforderlichen technik- und anbieterneutralen Ausschreibung gefordert werden dürfen. Da die Förderungen sich auf den ländlichen Raum beziehen, werden solche Kommunen nicht gefördert, die nicht zur ländlichen Kulisse zählen. Der Breitbandausbau für Gewerbegebiete ist ebenfalls eigentlich nicht vorgesehen. Aber wenn glücklicherweise ein anzubindender landwirtschaftlicher Betrieb in der Nähe ist, kann ein Gewerbegebiet nebenbei auch mit erschlossen werden. Technik- und Anbieterneutralität ist unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs notwendig, aber ohne eine Perspektive auf eine Bandbreitenerhöhung auf mindestens 16 MBit/s, mittelfristig auch 50 MBit/s, hilft dies nicht weiter zu einer zukunftssicheren Lösung.
Auch ohne diesen Aspekt stehen Aufwand und Förderung für viele Kommunen anscheinend nicht in einem vernünftigen Verhältnis, denn der Abfluss der Mittel erfolgt nur zögerlich. So sind in 2008 kaum Fördermittel abgerufen worden und der Fördertopf wuchs in 2009 durch einen Übertrag aus dem Vorjahr um fast 100 % auf 32,9 Mio. Euro an. Das erinnert an den Jackpot beim Lotto. Da die nicht ausgeschöpften Mittel auch in dieses Jahr übertragen wurden, stehen beträchtliche Mittel zur Verfügung.
Auf der Basis dieser Erfahrungen ist für Anfang 2010 eine Überarbeitung der Förderbedingungen geplant. Das Programm sollte eigentlich 2010 auslaufen und auch die Breitbandstrategie der Bundesregierung hatte noch im Frühjahr 2009 die Schließung der letzten weißen Flecken für 2010 angekündigt. Da dieses Ziel nicht mit einer Umsetzungsstrategie untermauert wurde, ist abzusehen, dass auch Ende 2010 noch unterversorgte Regionen vorhanden sein werden. Die Überarbeitung des GAK-Programms sieht jetzt konsequenterweise eine Verlängerung der Förderung bis 2013 vor. Damit ist wohl auch klar, dass die Bundesregierung heute davon ausgeht, dass die letzten nach heutiger Definition unterversorgten Regionen erst 2013 ausgebaut sein werden. Wann wird dann wohl das Ziel für 2014 mit einer Versorgung von 75% der Haushalte mit mindestens 50 MBit/s erreicht werden?
Problematik
Eine Förderung mit öffentlichen Mitteln ist grundsätzlich gut, wenn es ein Marktversagen gibt. Im Falle des Breitbandausbaus scheint es allerdings eher negativ gewirkt zu haben. Die Investitionen in den Infrastrukturaufbau sind durch die Förderung auf jeden Fall nicht gestiegen. Manche Netzbetreiber haben ihren Fokus auf erzielbare Fördermittel gelegt und es ist zu vermuten, dass die als Wirtschaftlichkeitslücken ausgewiesenen Beträge durch die Aussicht auf Förderung nicht kleiner geworden sind. Auf jeden Fall hat die Einführung der Förderung viele Entscheidungen zum Ausbau verschoben, sodass der Ausbau eher ins Stocken geraten ist. Da hilft es vermutlich auch wenig, wenn der maximale Förderbetrag ab Anfang 2010 von 200.000 auf 500.000 Euro erhöht wird. Bereits im Frühjahr haben viele Bundesländer die Förderbedingungen erweitert, sodass die Förderquote von 60% auf 90% gestiegen ist. Auch können in der Regel mehr als eine Maßnahme in einer Kommune gefördert werden. Trotzdem hat sich beim Mittelabfluss nicht viel bewegt.
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Ein wirklich wunderbarer Beitrag von Herrn Dr. Jürgen Kaack! Eine wirklich ganzheitliche Betrachtung des deutschen Breitbandmarktes. Großes Kompliment,…