Mobile Breitbandnetze können digitale Kluft schließen
„Den Mitgliedsunternehmen des Verbandes Alternativer Telekom- Netzbetreiber ist die Versorgung des ländlichen Raumes mit leistungsstarken Breitbandnetzen ein besonderes Anliegen. Dabei bietet gerade mobiles Breitband vor dem Hintergrund bevorstehender Technologiesprünge mit deutlich höheren Datenübertragungsraten unter der Voraussetzung, dass die Mobilfunkbetreiber Zugang zur Digitalen Dividende erhalten, eine besondere Chance, den ländlichen Raum kostengünstiger und den Bedürfnissen der KundInnen entsprechend zu erschließen“, erklärte heute VAT-Präsident und Hutchison-CEO Berthold Thoma. Glasfaserleitungen bis in die Wohnzimmer der Endkunden zu verlegen sei speziell in dünner besiedelten und entlegenen Gebieten einfach zu teuer. Selbst wenn nach einem erfolgten Vollausbau – ohne Streusiedlungen – 50 Prozent aller österreichischen Haushalte per Glasfaser Anbindung an das Internet bestellen würden, müsste jeder Haushalt noch immer rund 50 Euro pro Monat für diese Anbindung zahlen, ein Preis, der heute am Markt nicht zu erzielen sei.
Thoma sprach sich deshalb dafür aus, dass die von der EU in den nächsten Jahren für Österreich vorgesehenen Mittel von 15 Mio. Euro für den Breitbandausbau im ländlichen Raum (die von der Republik Österreich noch aufgestockt werden) bevorzugt für die leistungsstarke Anbindung von Mobilfunkstationen im ländlichen Raum aufgewendet werden sollen, z.B. mit IP- basiertem Breitband-Richtfunk („Next Generation Microwave“), der eine permanente Punkt-zu- Punkt Übertragung von Daten im Ausmaß von bis zu 545 MBit/s zulässt. Entschieden wandte sich Thoma gegen die Subvention von Glasfaseranschlüssen der Telekom Austria in Städten, die dem ländlichen Raum nicht wirklich zuzurechnen seien: „Die derzeit angedachte Gestaltung der Förder-Richtlinien erlaubt es der Telekom Austria, versäumte Investitionen auf Kosten der Allgemeinheit nachzuholen und den Glasfaser-Ausbau bis etwa auf Ebene der Bezirkshauptstädte voranzutreiben. Offenbar werden lediglich Städte versorgt sein, der “wirklich” ländliche Raum jedoch nicht.“
Abschließend bekräftigte Thoma seine Forderung nach einer technologieneutralen Ausschreibung der EU-Fördermittel: „Der Grundsatz der Technologie-Neutralität liegt der gesamten EU-Regulierung der „Info-Society“ zugrunde. Es wäre nicht nur systemwidrig, sondern eine aktive Wettbewerbsverzerrung, würden die nunmehr zur Disposition stehenden Gelder nur auf den Ausbau von Glasfasernetzen oder Kabelnetzen beschränkt werden.“
via www.vat.at





