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15 Aug. 2011 – 09:43 | No Comment

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Mobilfunk-Terminierungsentgelte

Submitted by on 21 Nov. 2009 – 16:37

bnalogoDas Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass marktbeherrschende Unternehmen insbesondere im Vorleistungsbereich einer Entgeltregulierung unterliegen. Zur Ermittlung genehmigungsfähiger Entgelte kann sich die für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf Kostennachweise sowie auf die Anwendung von Vergleichsmarktkonzepten und Kostenmodellen stützen. Neben reinen hypothetischen Kostenmodellen sind dabei auch Kalkulationsmodelle auf Basis einer normierenden Vorgabe zur konkreten Ausgestaltung von betreiberspezifischen Kostendaten denkbar. Sowohl im internationalen Umfeld als auch im Hinblick auf eine aktuell vorliegende Kommissionsempfehlung sind Kostenmodelle zur Festlegung von Mobilfunkterminierungsentgelten in der Regel vorgesehen bzw. vorgegeben.

Auch die Bundesnetzagentur beabsichtigt im Hinblick auf die zum 30.11.2010 anstehende Neugenehmigung die verbindliche Vorgabe eines von ihr entwickelten Kostenmodells zur Bemessung der Mobilfunkterminierungsentgelte. Der primäre Sinn und Zweck der Nutzung eines einheitlichen Kalkulationstools durch alle nationalen Mobilfunknetzbetreiber ergibt sich dabei aus der Notwendigkeit einer Normierung unterschiedlich aufbereiteter Kostendaten im Falle der ausschließlichen Prüfung von betreiberindividuellen Kostenkalkulationen.

Bei dem entwickelten Modell werden im Rahmen eines Exceltools die unternehmensspezifischen Kostenstellen top-down auf sog. “Funktionsbereiche” zugeordnet. Damit soll gewährleistet werden, dass es sich um jeweils identische Kostenkategorien für die weitere Verteilung der Kosten auf die einzelnen Dienste handelt. Demgegenüber sind die Elemente der Netzinfrastruktur bottom-up zu ermitteln und konkret benannten Anlageclustern zuzuweisen. Die Nutzung der Netzinfrastruktur und weiterer Kostenelemente durch die einzelnen Dienste wird dabei über eine sog. “Routingmatrix” abgebildet.

Alle interessierten Parteien erhalten in einem transparenten Verfahren Gelegenheit, sich mit dem Modell auseinander zu setzen und ihre Anmerkungen der Bundesnetzagentur mitzuteilen. Eine entsprechende Ankündigung verbunden mit dem Aufruf zur Kommentierung ist am 15.07.2009 im Amtsblatt erfolgt.

Das Exceltool und die Dokumentation des Kostenmodells können auf CD gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 500 € unter der unten aufgeführten Anschrift bezogen werden.

Allen Interessierten wird hiermit Gelegenheit gegeben, das vorliegende Kostenmodell samt Dokumentation zu kommentieren. Stellungnahmen zum Kostenmodell und dessen Dokumentation sollten bis zum 30.09.2009 der

Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 113
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Quelle: www.bundesnetzagentur.de

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