LTE – Glücksfall für Politik und Netzbetreiber – Pech für die Kommunen?
18 Jul. 2010 – 12:45 | 2 Comments

Die LTE-Technologie wurde mit vielen Vorschuss-Lorbeeren behandelt und die Versteigerung der Mobilfunklizenzen im Mai 2010 hat die Öffentlichkeitswirksamkeit weiter gesteigert. Es scheint unstrittig, dass die verwendete Modulation eine höhere Frequenz-Effizienz ermöglicht als dies bei den …

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Regulierung der Vorleistungspreise beim EU-weiten Datenverkehr ist der richtige Weg

Submitted by JdC on 23 Apr. 2009 – 18:41No Comment

vatm_logo„Es ist nachvollziehbar, dass sich die der SMS- und Daten-Auslandspreise angenommen hat. Auch wir sind dafür, dass die Preise für den Verbraucher günstiger werden. Die Lösung sollte jedoch auf jeden Fall, wenn nötig, eine effektive Regulierung der Vorprodukte und nicht der Endkundenpreise sein. Wir unterstützen daher die Entscheidung, für Vorleistungspreise im Daten-Roaming eine Obergrenze festzulegen“, kommentiert -Geschäftsführer Jürgen Grützner das heutige Votum des -Parlaments für die neue Roaming-Verordnung. SMS sollen ab dem 1. Juli 2009 nur noch bis zu 11 Cent kosten, ein MB Daten maximal ein  Euro, ab dem 1. Juli 2011 ein MB dann 50 Cent.

„Beim grenzüberschreitenden Datenverkehr sind die hohen Einkaufspreise das eigentliche Problem“, erläutert Grützner: „Diese werden von den großen internationalen -Netzbetreibern bestimmt und liegen immer noch auf viel zu hohem Niveau. Daher sehen wir den Eingriff der auf dieser Vorleistungsebene durchaus positiv. Wir hätten ihn uns sogar noch ambitionierter mit einer Obergrenze von 25 Cent pro MB ab 2011 vorstellen können“, sagt der -Geschäftsführer. „Wenn kleinere Netzbetreiber pro MB Datenvolumen einen Einkaufspreis von mehreren Euro an große Player zahlen müssen, können dabei für den Verbraucher nur unerfreulich hohe Preise herauskommen.“

„Die Regulierung auf Vorleistungsebene wird durch ihre Auswirkung auf den Endenkundenpreis das Datenroaming im Ausland für den Verbraucher attraktiver machen und `Horrorrechnungen´ verhindern“, ist Grützner überzeugt. Einige -Netzbetreiber der European Mobile Challenger Group, zu der auch die E-Plus-Gruppe gehört, berechnen sich schon seit längerem weitaus niedrigere Einkaufspreise (lediglich 25 Cent/MB) beim Daten-Roaming.

„Niedrige, faire Vorleistungspreise sind die richtige Ausgangsbasis für funktionierenden Preiswettbewerb und nicht die Regulierung der Endkundenpreise“, kritisiert der -Geschäftsführer jedoch die Regulierungsentscheidung beim SMS-Roaming: „Das sofortige Durchgreifen auf die Endkundenpreise  widerspricht den Regulierungsregeln, die sich die -Kommission selbst gesetzt hat.“

Die Festlegung der SMS-Preise für den -Versand auf einen einheitlichen Endkundenpreis in Höhe von 11 Cent bedeute, dass die -Preise beim Auslandsversand unter dem bei durchschnittlich 16 Cent liegenden Inlandsniveau festgesetzt werden und damit mittelbar die nationale Preisgestaltung beeinflusst wird. „Wenn Brüssel darauf achtet, dass nationale Regulierer den Wettbewerb fördern, so ist das im Interesse der Verbraucher und des europäischen Binnenmarktes. Endenkundenpreisregulierung an den nationalen Regulierern vorbei führt aber in die falsche Richtung“, so Grützner.  Als durchaus positiv bewertet der , dass es keine Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Größe von Unternehmen geben soll. Laut -Beschluss soll der nationale Regulierer kontrollieren, dass eine Diskriminierung, insbesondere im Vorleistungsbereich, kleiner Betreiber nicht möglich wird. „Bislang waren kleine Netzbetreiber durchaus mal im Nachteil durch die hohen Wholesale-Preise, da sie im Ausland mehr Netzkapazitäten zukaufen müssen und aufgrund niedrigerer Kundenzahlen zudem oft sogar schlechtere Konditionen erhalten als die großen Anbieter“, sagt Grützner.

„Außerdem begrüßen wir, dass beim Voiceroaming so genannte Billing Squeezes vermieden worden sind“, so der -Geschäftsführer. Diese Preis-Kosten-Scheren wären entstanden, wenn – wie zunächst beantragt – auf Vorleistungsebene eine anfängliche Mindestabrechnungsdauer von höchstens 30 Sekunden ermöglicht worden wäre, während auf Endkundenebene eine sekundengenaue Abrechnung vorgesehen war. „Auch das hätte insbesondere die kleinen Netzbetreiber benachteiligt“, sagt Grützner.

via www.vatm.de

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