Kommentar: Sinn oder Unsinn der Vorratsdatenspeicherung
Nachdem der Bundesgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form für nicht mit dem Grundgesetz konform erklärt hat, müssen alle Provider die gespeicherten Daten löschen. Zu den bislang gespeicherten Daten gehörten Zeit eines Gespräches, Zielrufnummer und Dauer eines Gespräches. Bei Mobilfunk-Gesprächen kam noch der Ort hinzu, von dem aus das Gespräch geführt wurde. Im Online-Bereich wurden Email-Adressen, IP-Adressen und Termine gespeichert. Was nicht erfasst wurde, waren Inhalte von Gesprächen oder Mail-Nachrichten. Diese konnten und können nur nach vorherigem Gerichtsbeschluss abgehört werden.
Mit den Daten über den gespeicherten Zeitraum lassen sich Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen, die zu unterschiedlichen Zwecken verwendet werden können. Möglicherweise sind die Daten für Ermittlungen sinnvoll. Besteht daher jetzt nach dem Löschen der Verbindungsdaten eine erhöhte Gefahr durch kriminelle Aktivitäten? Vermutlich nicht, denn bei Verwendung von Prepaid-Karten und Internet-Cafes lässt sich die Speicherung von Verbindungsdaten weitgehend umgehen.
Auf der anderen Seite liegt in der Speicherung aller Daten ein nicht unerhebliches Risiko durch Datenverluste oder –missbrauch bei den speichernden Stellen. Es hat in den letzten Monaten ja mehrere Beispiele dafür gegeben, dass das Datenlecks auch bei den großen Netzbetreibern nicht ausgeschlossen werden können!
Viele Bürger gehen unvorsichtig mit ihren Daten um und geben mehr preis, als eigentlich nötig wäre. So sammeln die Betreiber von Bonus- und Kundenbindungsprogrammen viele Daten, die ebenfalls geeignet sind, Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Allerdings erfolgt dies freiwillig und niemand ist gezwungen, die Angebote der Bonus- oder Rabatt-Karten zu nutzen. Bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten sieht dies anders aus, wenn man die Vorteile eines Festnetz-Anschlusses, eines Mobilfunk-Vertrags und einer dauerhaften Email-Adresse nutzen will.
Daher ist es zu begrüßen, dass die unbegründete Speicherung der Verbindungsdaten zunächst unterbunden wurde.
von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack (TelecomDe.com, weitere Informationen zum Autor)


