Netzdurchleitungsentgelte für die DTAG
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG (DTAG) heute neue Zusammenschaltungsentgelte (sog. Netzdurchleitungsentgelte) ab dem 1. Dezember 2008 genehmigt. Dabei wurden die zuletzt vor zweieinhalb Jahren genehmigten Entgelte im Schnitt um 4,4 Prozent angehoben. Die DTAG hatte eine Anhebung um durchschnittlich zehn Prozent beantragt.
Für die bei der “Zuführung” und “Terminierung” von Verbindungen erforderliche Durchleitung durch das DTAG – Netz zahlen die Wettbewerber im Rahmen der Netzzusammenschaltungen nun die folgenden Entgelte an die DTAG. In Tarifzone I (Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene) werden an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,54 Cent/Minute in Rechnung gestellt – bisher 0,52 Cent/Minute, in der übrigen Zeit (Nebentarif) von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen 0,38 Cent/Minute – bisher 0,36 Cent/Minute. Falls die Verbindungen auf einer höheren Netzebene übergeben werden und daher auch mehr Netzelemente der DTAG genutzt werden (Tarifzone II), erhöhen sich die Entgelte in der Haupt- und Nebenzeit um jeweils 0,01 Cent/Minute auf künftig 0,89 Cent/Minute bzw. 0,60 Cent/Minute. Die Entgelte der Tarifzone III betragen jetzt in der Hauptzeit 1,34 Cent/Minute – bisher 1,36 Cent/Minute, in der Nebenzeit bleibt es wie bisher bei 0,89 Cent/Minute. Neben diesen Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistung umfasst die Genehmigung auch die daraus abgeleiteten Entgelte für “optionale und zusätzliche Leistungen”, die u. a. Zuführungen zu Mehrwertdiensten, den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die Zuführung von schmalbandigem Internetverkehr umfassen.
“Die Preisanhebung begründet sich im Wesentlichen durch die deutlich zurückgehenden Verkehrsmengen im klassischen Telefonnetz, z. B. wegen der wachsenden Bedeutung der Telefonie über das Internet und die Mobilfunksubstitution, die zu höheren Kosten je Minute führen. Zwar stehen der Verkehrsreduzierung effizienzbezogene Kürzungen gegenüber, jedoch gleichen diese Korrekturen die Effekte des Verkehrsrückgangs nicht mehr vollumfänglich aus. Zudem konnten jetzt auch bei der Genehmigung der Zusammenschaltungsentgelte die von der DTAG geltend gemachten Aufwendungen für Abfindungszahlungen, die sie im Rahmen ihres Personalrestrukturierungsprogramms tätigt, sowie die Kosten für die Personalauffanggesellschaft “Vivento” berücksichtigt werden. Die sich aus diesen Faktoren ergebende Preisanhebung ist moderat und für die Wettbewerber verkraftbar. Die Entscheidung zeigt, dass auch regulierte Entgelte für Zugangsleistungen steigen können, wenn die in einem transparenten und unabhängigen Beschlusskammerverfahren ermittelten und geprüften Fakten dafür sprechen. Insoweit ist das immer wieder lancierte Vorurteil, Entgeltregulierung führe per se nur zu Preissenkungen, erneut widerlegt”, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
Die Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, welche die Grundlage für die Festlegung der genehmigten Zusammenschaltungsentgelte sind, konnte wegen verbesserter Kostennachweise in noch stärkerem Maße als bisher anhand der von der DTAG vorgelegten Kostenunterlagen erfolgen. Neben der Kostendokumentation der DTAG wurden darüber hinaus Erkenntnisse aus einem internationalen Tarifvergleich und aus einem beim Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) eingeholten Gutachten einbezogen.
Die neuen Entgelte wurden für einen Zeitraum von gut zweieinhalb Jahren bis zum 30. Juni 2011 genehmigt. Der Tenor der Entscheidung ist auf der Homepage der Bundesnetzagentur zu finden.


